Bauern sollen Ferkel-Betäubungsmittel anwenden dürfen
pixabay/pixel2013
Die Landwirte sollen demnach einen sogenannten Sachkundenachweis brauchen, um Ferkel mit Isofluran zu betäuben. In der Schweiz, wo die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration schon seit 2009 vorgeschrieben ist, wird der Wirkstoff regulär eingesetzt.
Die große Koalition hat entschieden, die Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung noch zwei Jahre länger zu erlauben - eigentlich sollte das von Januar an verboten werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gibt die zusätzlichen Kosten pro Ferkel für die Inhalationsnarkose mit Isofluran mit 4,40 bis 5 Euro an. Das sei nicht der "präferierte Weg" des Ministeriums, sagte die Sprecherin. Die Landwirte sollten zwischen verschiedenen Wegen wählen können./ted/DP/jha (dpa)
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.