Bauern sollen Ferkel-Betäubungsmittel anwenden dürfen
pixabay/pixel2013
Die Landwirte sollen demnach einen sogenannten Sachkundenachweis brauchen, um Ferkel mit Isofluran zu betäuben. In der Schweiz, wo die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration schon seit 2009 vorgeschrieben ist, wird der Wirkstoff regulär eingesetzt.
Die große Koalition hat entschieden, die Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung noch zwei Jahre länger zu erlauben - eigentlich sollte das von Januar an verboten werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gibt die zusätzlichen Kosten pro Ferkel für die Inhalationsnarkose mit Isofluran mit 4,40 bis 5 Euro an. Das sei nicht der "präferierte Weg" des Ministeriums, sagte die Sprecherin. Die Landwirte sollten zwischen verschiedenen Wegen wählen können./ted/DP/jha (dpa)
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.