Müllflut im Supermarkt: Mehr Verpackung als Inhalt
Röntgenbilder der Verbraucherzentrale entlarven Luftpackungen
Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
1. Platz 1 der Untersuchung belegt der »Mondamin Lieblingsgrießbrei Klassische Art« von Unilever. Bei einer Tütenhöhe von 18 Zentimetern sind fast 15 Zentimeter der Packung ohne Inhalt und somit 83 Prozent.
2. Das »Risotto Milanese« von Riso Scotti kommt auf Platz 2. Der zu 81 Prozent leere Standbeutel täuscht deutlich mehr Inhalt vor.
3. Auf Platz 3 landen die »Finish Powerball All In 1 Citrus Tabs« von Reckitt Benckiser. 27 Geschirrspültabs verlieren sich in einer überdimensionalen Plastikverpackung; die ermittelte Höhe des Luftanteils beträgt 74 Prozent.
"Alle reden davon, dass Verbraucher bewusster konsumieren und Müll vermeiden sollen, doch in den Supermarktregalen ändert sich seit Jahren nichts", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Dort stehen nach wie vor viele Produkte, deren Inhalt sich in einer übermäßig großen Packung verliert. Dabei ließe sich viel Verpackungsmaterial einfach einsparen, wenn die Verpackungen vollgefüllt wären." Der Hersteller Procter & Gamble beispielsweise könnte nach den Berechnungen Valets auf 20 Tonnen Plastik verzichten, wenn er die gleiche Menge seines flüssigen »Lenor Vollwaschmittels Weiße Wasserlilie« nicht - wie derzeit - in 1.000.000 Flaschen mit niedrigerem Füllstand, sondern in 800.000 vollen Plastikflaschen auf den Markt bringen würde.
Rein rechtlich sind Luftpackungen kaum zu belangen. Fehlende Vorgaben im Eich- und Verpackungsrecht geben Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Zwar tritt am 1. Januar 2019 in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz in Kraft, doch es wird nicht helfen, den Verpackungsmüll deutlich zu reduzieren. "Ein Ende der Ressourcenverschwendung ist nicht in Sicht!", so Valet. Der Verbraucherschützer fordert, dass grundsätzlich jede Packung bis zum Rand oder zur Naht befüllt werden muss und ein Freiraum von maximal 30 Prozent nur dann erlaubt ist, wenn es sich technisch nicht anders umsetzen lässt.
Die Auswahl der 14 untersuchten Luftpackungen ging auf Beschwerden von Verbrauchern zurück, die sich von der tatsächlichen Füllmenge einer überdimensionierten Packung getäuscht fühlten. Knapp 1.000 Meldungen aus dem gesamten Bundesgebiet erhält die Verbraucherzentrale Hamburg jedes Jahr wegen zu geringer Füllmengen bei Fertiglebensmitteln, Drogerieartikeln oder anderen Produkten des täglichen Bedarfs. Bereits zum dritten Mal in vier Jahren ließen die Verbraucherschützer ausgewählte Luftpackungen im Röntgengerät durchleuchten. Auch Händler hatte die Verbraucherzentrale erst kürzlich zu ihren Bemühungen zur Müllvermeidung befragt und nur wenige Rückmeldungen erhalten.
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