Insektengifte: Bundesregierung will verbotene Neonicotinoide per Notfallzulassung erlauben
Dazu Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut: „Die drei Neonicotinoide wurden aus gutem Grund verboten, denn sie stellen erwiesenermaßen eine erhebliche Gefahr für die biologische Vielfalt dar. Dass diese Insektengifte in Deutschland durch Notfallgenehmigungen trotzdem weiter zum Einsatz kommen sollen, ist nicht vertretbar.“
„Landwirtschaftsministerin Klöckner hat wiederholt betont, dass bienengefährdende Wirkstoffe vom Markt genommen werden müssen. Dass sie jetzt Ausnahmen für die verbotenen Neonicotinoide machen will, zeigt, dass es ihr mit dem Schutz unserer Insekten weniger ernst ist, als sie uns glauben machen möchte“, so Vogt weiter. Das Umweltinstitut fordert die deutsche Bundesregierung auf, die Pläne für die Notfallgenehmigungen zurückzuziehen.
Hintergrund:
Die industrielle Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und dem steigenden Pestizideinsatz gilt als einer der Hauptgründe für den dramatischen Rückgang der Insektenbestände. Insbesondere Gifte aus der Gruppe der Neonicotinoide tragen dazu bei, dass diese weiter schrumpfen. Im April 2018 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten deshalb vorgeschlagen, den Einsatz von drei besonders gefährlichen Neonicotinoiden (Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin) im Freiland zu verbieten. Die Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - stimmten mehrheitlich für das Verbot. Neben Deutschland wollen auch weitere Mitgliedstaaten wie Polen, Kroatien, Tschechien und Ungarn Ausnahmen von dem Verbot machen.
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