Überfischung in Nordsee und Atlantik geht 2019 weiter
Deutsche Umwelthilfe und Our Fish kritisieren Entscheidung des EU-Fischereirats
rohrspatz/ Pixabay
Die EU-Fischereiminister verhandelten vom 17. bis 19. Dezember die Fangquoten für das Jahr 2019 für rund 150 Fischbestände in der Nordsee und im Atlantik. Noch immer wird die Mehrzahl der europäischen Fischbestände überfischt. DUH und Our Fish fordern, dass zukünftig alle Fangquoten nur auf Grundlage der bestmöglichen internationalen wissenschaftlichen Empfehlungen für nachhaltige Fanggrenzen festgelegt werden, welche jedes Jahr vom Internationalen Rat für Meeresforschung ermittelt werden. Zumindest für 59 Fischbestände wird diesen Empfehlungen für die Quoten 2019 gefolgt.
"Dieses Jahr hätte das Jahr sein sollen, in dem die Fangquoten für alle Bestände endlich wissenschaftlichen Empfehlungen folgen und die EU-Fischereiminister das 2020-Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik ernst nehmen, die Überfischung in den europäischen Meeren zu beenden", sagt Rebecca Hubbard, Direktorin der Our Fish Kampagne. "Stattdessen gab es wieder nächtliche Marathonverhandlungen hinter verschlossenen Türen, bei denen die Minister sich für eine Fortsetzung der Überfischung entschieden haben. Damit ignorieren sie die Forderungen der EU-Bürger und alle Beweise, die zeigen, dass gesunde Bestände zu höheren wirtschaftlichen Erträgen und somit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Absicherung der von Fischerei abhängigen Küstengemeinden führen."
Über die für Deutschland kommerziell interessanten Fischbestände verhandelte die EU bereits vorab unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit Norwegen. Die ausgehandelten Fangquoten für die wichtigen Kabeljau- und Heringsbestände in der Nordsee übersteigen deutlich die wissenschaftlichen Empfehlungen.
"Eines der größten Probleme, das der Erholung der Fischbestände entgegenwirkt, sind die illegalen Rückwürfe. Trotz der gesetzlich festgeschriebenen Anlandeverpflichtung werden immer noch in großen Mengen ungewollte und zu kleine Fische sterbend über Bord geworfen. Diese illegalen Rückwürfe müssen aufgedeckt und geahndet werden und dürfen in den Verhandlungen über die Fangquoten nicht ignoriert werden. Die Anlandeverpflichtung tritt vollständig am 1. Januar 2019 in Kraft, doch effektive Kontrollen existieren noch immer nicht. Die Fischereiminister hätten dies heute ändern können und zumindest Kameradokumentation für Fangschiffe fordern müssen, die ein hohes Risiko aufweisen, Rückwürfe zu generieren", sagt Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. "Ein Jahr, bevor die Überfischung offiziell beendet sein soll, hätten wir von Landwirtschaftsministerin Klöckner verstärkte Bemühungen erwartet, dieses Problem anzugehen. Wie schlecht muss es um unseren Fisch bestellt sein, bis die Ministerin aktiv wird?", so Müller-Kraenner weiter.
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