Bio-Kochschinken entpuppt sich als Formfleisch
Die vorliegende Probe sei "aus Fleischstücken zusammengesetzt", heißt es in dem Laborbericht. Auf der Verpackung werde jedoch nicht kenntlich gemacht, dass das Produkt aus Formfleisch besteht. Daher sei die "Kennzeichnung als irreführend anzusehen und muss beanstandet werden".
Die BioCompany ist mit über 50 Filialen Berliner Marktführer für Bio-Lebensmittel. Das Unternehmen spricht auf Anfrage von hochwertigen Zutaten und einer "vollkommen üblichen Herstellungsweise" des Kochschinkens - kündigt aber auch an, man werde prüfen, ob die Deklaration des Produkts angeglichen werden müsse.
Kochschinken enthielt zudem nicht deklariertes Fremdwasser
Das vom rbb beauftragte Labor fand bei dem BioCompany-Kochschinken zudem einen Verstoß gegen das Lebensmittel-Recht. Das Produkt enthielt mehr als acht Prozent zugesetztes Wasser. Solch ein hoher Wasserzusatz muss laut EU-Recht auf der Verpackung ausgewiesen werden - das ist aber nicht geschehen.
Diese Irreführung der Kunden räumte die BioCompany ein. Die Zutat "Trinkwasser" sei durch einen Programmfehler nicht auf das Etikett des Produkts gedruckt worden. Das Unternehmen rief das beanstandete Produkt aus allen Filialen zurück, die Kunden wurden darüber nicht informiert.
War die fehlerhafte Etikettierung nur ein Versehen? Der Lebensmittelchemiker Dr. Detlef Horn hat Zweifel an dieser Darstellung der BioCompany. Er hat die Ergebnisse der Laborbefunde für den rbb interpretiert. "Die werden natürlich wissen, wie viel Wasser in dem Produkt ist - weil sie ja deutlich mehr Schinken verkaufen als Fleisch einkaufen", sagte Horn. In der Fleischbranche gelte: Je mehr Wasser im Fleisch, desto höher der Gewinn.
Zuständige Lebensmittelaufsicht nahm amtliche Proben
Das beanstandete Produkt stammt aus der "Biomanufaktur Havelland" im brandenburgischen Velten, es ist ein Tochterbetrieb der BioCompany. Der rbb hat die zuständige Lebensmittelaufsicht des Landkreises Oberhavel über die Laborergebnisse informiert. Die zuständige Amtsveterinärin stattete dem Betrieb daraufhin einen Besuch ab und nahm selbst Proben von dem beanstandeten Produkt. Die Ergebnisse der amtlichen Überprüfung liegen bislang noch nicht vor.
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