Happy Cheeze GmbH gewinnt Rechtstreit in erster Instanz

05.04.2019 - Deutschland

Das Thema ‚Lebensmittelkennzeichnung‘ stellt für viele Unternehmen, die sich mit pflanzlicher Ernährung beschäftigen, ein wiederkehrendes Problem dar. So musste die Happy Cheeze GmbH im letzten Jahr beispielsweise ihre Produkte von ‚Happy Cheeze‘ zu ‚Happy Cashew‘ umbenennen, basierend auf der Begründung, dass sich das Wort ‚Cheeze‘ auf herkömmlichen, tierischen Käse bezieht.

Im aktuellen Rechtsstreit wird das Bewerben der Produkte mit dem Begriff „Käse-Alternative“ angegriffen. Die Wettbewerbszentrale verweist dabei auf ein Urteil des EuGHs, laut dem der Begriff „Käse“ nur Produkten tierischer Herkunft vorbehalten und auch dann für pflanzliche Produkte untersagt ist, wenn aufklärende Zusätze auf die pflanzliche Beschaffenheit des Produktes verwendet werden.

Happy Cheeze hat den Rechtstreit jetzt in erster Instanz gewonnen und darf die Produkte vorläufig weiterhin mit dem Begriff ‚Käse-Alternative‘ beschreiben. Ob sich das Thema damit jedoch gänzlich erledigt hat, wird sich erst im Laufe der nächsten vier Wochen zeigen - bis dahin hat die Wettbewerbszentrale nunmehr Zeit, gegen die Entscheidung Berufung zum OLG Hamburg einzulegen.

flockine/ Pixabay

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