Ölmühlen befürworten neuen Grenzwert für Transfette

30.04.2019 - Deutschland

Ab 2021 gilt ein neuer Grenzwert für Transfette in Lebensmitteln. Für Verwirrung sorgt dann die veraltete Kennzeichnung der Fetthärtung. Sie gehört abgeschafft.

Heute wurde das europäische Gesetzgebungsverfahren zur Begrenzung von Transfetten in Lebensmitteln mit Annahme einer neuen Verordnung durch die Europäische Kommission abgeschlossen. Demnach sind ab 2. April 2021 die Gehalte von industriellen trans-Fettsäuren (TFA) europaweit auf zwei Prozent begrenzt.

OVID begrüßt den Grenzwert: "Die Branche reduziert Transfette seit Jahren erfolgreich und kann den Grenzwert bereits heute einhalten. Konsequenterweise muss dann aber die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Fetthärtung auf Lebensmitteln entfallen. Sie würde angesichts des Grenzwerts nur verwirren und ist insofern überflüssig", so Petra Sprick, Geschäftsführerin von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Härtungskennzeichnung war vor Jahren eingeführt worden, um auf Produkte mit hohen Transfett-Gehalten hinzuweisen. Damals galt: vollgehärtete Fette sind unbedenklich, teilgehärtete Fette hingegen nicht. Deshalb werden inzwischen Pflanzenölmischungen eingesetzt, die aus aus technisch notwendigen vollgehärteten und ernährungsphysiologisch wertvollen ungehärteten Ölen bestehen. Dadurch sind Transfette auf ein Minimum reduziert. Die Härtung verleiht Pflanzenölen und Fetten eine festere Konsistenz und ist insofern für viele Lebensmittel, wie zum Beispiel Brotaufstriche, Margarine oder Schokoüberzüge, eine unentbehrliche Eigenschaft.

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