SGS bezieht Stellung zum "Bio-Mineralwasser-Urteil"
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Das Landgericht Hamburg hat dem nun einen Riegel vorgeschoben und dem Anbieter der Zertifizierung „Bio-Mineralwasser“ auferlegt, dieses rufschädigende Verhalten zu unterlassen. Am 09.07.2019 hat das Landgericht Hamburg der Klage von SGS INSTITUT FRESENIUS gegen die Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser e.V. in den wesentlichen Punkten stattgegeben und die abwertenden Botschaften in den Pressemitteilungen des Vereins Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e. V. als unlauteren Wettbewerb bei Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro verboten. Außerdem hat das Gericht den Verein aus dem bayerischen Neumarkt zum Schadensersatz verurteilt.
„Mit diesem Urteil stärkt das Gericht unsere Position, nach der es für geprüfte Bio-Qualität in der Mineralwasserbranche mehrere Zertifizierungslösungen geben kann“, sagt SGS-Mineralwasserexperte Sebastian Rau. SGS INSTITUT FRESENIUS hat die Auszeichnung „Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“ für Mineralbrunnen entwickelt, die mit ihrem Produkt die strengen gesetzlichen Vorgaben an natürliches Mineralwasser übertreffen möchten und bereit sind, dafür einem anspruchsvollen Prüf- und Zertifizierungsstandard zu folgen.
Premiummineralwässer in Bio-Qualität müssen deutlich strengere Anforderungen erfüllen und häufigere Laborkontrollen durchlaufen als es die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) vorsieht. Darüber hinaus wird der abfüllende Betrieb in Aspekten von Nachhaltigkeit und Umweltschutz intensiv und fortlaufend geprüft.
„Das Prüfprogramm „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ von SGS INSTITUT FRESENIUS erfüllt im vollen Umfang die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil 2012 an eine Verwendung des Begriffs Biomineralwasser gestellt hat – in Teilen übertreffen unsere Prüfkriterien diese sogar“, sagt SGS-Mineralwasserexperte Sebastian Rau. „Professionelle Auditoren von SGS INSTITUT FRESENIUS sind Tag für Tag unterwegs, um Getränkeabfüller sowohl in Bezug auf die Produktqualität als auch auf Aspekte der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu überprüfen.“
Grundlage für die Entwicklung des Zertifizierungssystems ist die von allen Seiten unbestrittene und einmalige fachliche Kompetenz des SGS INSTITUT FRESENIUS im Bereich Natürliches Mineralwasser und Nachhaltigkeit. Von Defiziten könne somit nach Meinung des Unternehmens in keiner Weise gesprochen werden. Wegen einer in diese Richtung deutenden Bewertung des Gerichts zu einem Einzelpunkt prüfe das Institut derzeit Schritte, um in Berufung zu gehen. Gemeinsam mit den das Verfahren betreuenden Anwälten ist SGS INSTITUT FRESENIUS zuversichtlich, in der Berufungsinstanz auch in diesem Punkt erfolgreich zu sein.
SGS INSTITUT FRESENIUS beurteilt seit mehr als 170 Jahren die Qualität von natürlichem Mineralwasser und steht als unabhängige Prüfstelle weltweit für den verantwortungsvollen Umgang mit dieser wertvollen Naturressource ein.
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