Drei Todesfälle im Zusammenhang mit Keimen in Wurst

15.10.2019 - Deutschland

Mehrere Menschen sterben an gefährlichen Keimen, die auch in der Wurst eines hessischen Herstellers gefunden werden. Experten untersuchen den Fall. Nun ist die Sache für das zuständige Ministerium klar.

Keimbelastete Wurst aus Hessen steht nach Angaben des Umweltministeriums in Wiesbaden mit «hoher Wahrscheinlichkeit» im Zusammenhang mit inzwischen drei Todesfällen in Deutschland. Das Ministerium berief sich dabei auf das Bundesamt für Risikobewertung und einen Bericht des Robert-Koch-Instituts (RKI), wonach 2018 drei Menschen aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt an einer Infektionen mit dem Listerienstamm Sigma1 starben.

Dank der Untersuchung des RKI und eines Abgleichs des Bundesinstituts für Risikobewertung «konnte ein Zusammenhang von Sigma1 zu Wilke bestätigt werden», sagte eine Sprecherin des hessischen Umweltministeriums am Freitag. «Uns liegt diese Information vom Bundesinstitut für Risikobewertung vor.» Der Keimstamm konnte demnach bei den Patienten und in Wilke-Produkten nachgewiesen werden.

Vor über einer Woche hatten hessische Behörden den Wurstproduzenten Wilke in Twistetal-Berndorf geschlossen. 37 Krankheitsfälle und 2 Todesfälle wurden zu diesem Zeitpunkt mit Wilke-Produkten in Verbindung gebracht. Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Geschäftsführer.

Immer wieder waren Keime im Fleisch gefunden worden. Listerien können für Menschen mit geschwächtem Immunsystem lebensgefährlich sein. Die Todesfälle, erklärte damals der für die Schließung verantwortliche Landkreis Waldeck-Frankenberg, habe es in Südhessen gegeben.

Ein neuer Bericht des RKI widersprach dem: Dort werden bundesweit 14 Todesfälle mit Sigma1 in Verbindung gebracht - keiner davon in Hessen. In drei Fällen wurde die Listeriose als eigentliche Todesursache gemeldet. Deshalb korrigierte am Freitag das Land seine Einschätzung:  «Seit gestern wissen wir drei Todesfälle», sagte Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Priska Hinz (Grüne).

Das schuf zunächst Verwirrung: Die RKI-Veröffentlichung war nicht aktuell. Dem RKI lagen mittlerweile doch Berichte zu zwei Todesfällen aus Hessen vor. Bei denen hatten die Opfer zwar Listeriose, starben aber an anderen Erkrankungen, wie eine RKI-Sprecherin erklärte. Es gibt damit weiterhin keine Sigma1-Todesopfer in Hessen. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg räumte den Irrtum ein. Die damals vorliegenden Informationen hätten den Schluss zugelassen, dass die Todesfälle sich in Hessen zugetragen hätten. Das war aber falsch.

Verbraucherschutzministerin Hinz erwartet von der Behörde eine baldige Aufklärung der Vorgänge im Fall Wilke: «Natürlich werden wir dem Landkreis eine Frist setzen», sagte sie. Man erwarte in den nächsten 14 Tagen einen Bericht. Land und Kreis sehen sich Vorwürfen ausgesetzt, nicht schnell genug gehandelt zu haben.

Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums gab es ab dem 5. September Anweisungen für eine grundlegende Desinfektion in dem Betrieb und eine Reinigung der Schneidegeräte. Das Ministerium habe erst am 16. September von dem Zusammenhang der Listerienfunde mit Krankheits- und Todesfällen erfahren. Ab dem 20. September hätten von jedem Produkt Proben genommen werden müssen. Geschlossen wurde die Firma Wilke erst am 2. Oktober.

Ob da beim Kreis geschlampt worden sei oder nicht, könne sie noch nicht sagen. «Das maße ich mir nicht an», sagte Hinz. Sie forderte aber erneut mehr Befugnisse des Landes. In diesem Fall habe man den Landkreis nur bitten können. «Wir haben auf eine Schließungsverfügung gedrungen», sagte Hinz. Letzten Endes zuständig sei aber der Kreis.

Kritik an den hessischen Behörden äußerte die Verbraucherorganisation Foodwatch. Die erlitt am Freitag jedoch eine Niederlage: Das Verwaltungsgericht Kassel lehnte einen Eilantrag ab, mit dem Foodwatch Informationen über die Wege von Wilke-Produkten in den Handel erzwingen wollte. Foodwatch habe keinen Anspruch auf die Informationen - die zudem den Behörden gar nicht vorlägen, so die Richter. Nach Ansicht von Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker zeigt die Entscheidung: «Die Gesetze sind nicht ausreichend, um die Menschen wirksam vor Gesundheitsgefahren zu schützen.» (dpa)

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