Kostensteigerungen belasten Molkereien und Milchbauern
„Deutlich höhere Energiepreise, höhere Löhne, erhöhte Kosten für Verpackungen und deren Entsorgungskosten sowie Kostensteigerungen für Fruchtzubereitungen sorgen derzeit in der Milchwirtschaft für Kopfzerbrechen. Die Ertragslage bei den Molkereien ist sehr angespannt, was die Bauernpreise in Gefahr bringt“, erklärte der Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter Dir. Helmut Petschar angesichts der angespannten Situation in den Molkereien.
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Die österreichischen Molkereien sind derzeit mit einer Reihe von höheren Kosten konfrontiert, welche aufgrund der äußerst knappen Kalkulationen nicht mehr unterzubringen sind. Zudem stehen auf den Bauernhöfen Verschärfungen im Bio-Bereich und bei den Tierwohlstandards ins Haus, welche den Aufwand zusätzlich erhöhen. All dies führt zu einer Steigerung der Kosten, die ohne eine faire Abgeltung bei den Verkaufspreisen zu einer Reduktion der Milchpreise führen, zumal die österreichische Milchwirtschaft großteils genossenschaftlich organisiert ist und die Auszahlungspreise und damit die bäuerlichen Einkommen sich aus den Verkaufspreisen abzüglich der Kosten ergeben.
Für Petschar ist es daher auch verständlich, wenn europaweit Landwirte aus Verzweiflung mit Ihren Traktoren auf die Straße gehen und dagegen protestieren, dass Auflagen mit Mehrkosten unter dem Applaus einzelner Gruppen und dem Wohlwollen der gesamten Gesellschaft erhöht werden, die daraus folgenden Kostensteigerungen aber bei den Landwirten zu Einkommenseinbußen führen, weil der Mehraufwand am Markt nicht abgegolten wird. Die Macht des Handels und die Möglichkeit, Ersatzware ohne diese Standards zu importieren, lassen die Rechnung für die Milchwirtschaft nicht aufgehen.
„Die österreichischen Milchbauern arbeiten unter schwierigsten Bedingungen und höchsten Qualitätsstandards, sie erbringen täglich großartige Leistungen und es darf daher keineswegs eintreten, dass aufgrund der gestiegenen Kosten in den Molkereien letztlich deren Einkommen geschmälert wird. Vielmehr ist im Sinne des öffentlich vorgestellten „Fairness-Katalogs“ der BWB und der Selbstverpflichtungserklärung des Handels eine faire Abgeltung der objektiv nachweisbaren Kostensteigerungen erforderlich“, erklärte Petschar.
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