Honig ist der Honigverordnung entsprechend korrekt gekennzeichnet

17.12.2019 - Österreich

"Der kürzlich veröffentlichte Lebensmittel-Check der Landwirtschaftskammer Niederösterreich ist unseriös. Vor der Aussendung einen Blick ins Gesetz zu werfen hätte der LK NÖ geholfen, die Kennzeichnung besser zu bewerten. Honig von Unternehmen der heimischen Lebensmittelindustrie ist nach der gesetzlichen Honigverordnung korrekt gekennzeichnet", erklärt Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie. "Schon in der bisherigen Herkunftsdebatte haben wir vorgeschlagen, Produkte aus Österreich in verstärktem Maß über die geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen (g.g.A. und g.U.) zu kennzeichnen, weil das auch eine weltweite Schutzfunktion darstellt. Hier hat Österreich ziemlichen Aufholbedarf. Wir unterstützen daher die LK NÖ in ihrer Forderung, die europäischen Herkunftsmodelle geschützter Angaben besser auszubauen. EU-weit tritt ab 1.4.2020 die Vorgabe zur Herkunftsangabe bei der primären Zutat in Kraft."

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Europäische Herkunftskennzeichnung besser nutzen

Gerade bei geschützten Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen (g.g.A., g.U.) lässt Österreich mit lediglich 16 geschützten Angaben enormes Potential liegen. Frankreich oder Italien haben mit rund 300 Angaben Österreich weit überholt.

Rechtslage bei Honig in Österreich und Europa

Die europäische Honig-Richtlinie 2001/110/EG idgF und die österreichische Honigverordnung (BGBl. II Nr. 40/2004 idgF) legen ganz genau fest, wie die Herkunft des Honigs anzugeben ist. Am Etikett sind das Ursprungsland bzw. die Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, anzugeben. Dabei sind u.a. die rechtlich festgelegten Angaben in der vorgeschriebenen Formulierung zwingend zu verwenden, nämlich: "Mischung von Honig aus EU-Ländern", "Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern" oder "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern".

Koßdorff abschließend: "Die österreichische Landwirtschaft produziert zu wenig Honig. Die Selbstversorgung mit Honig in Österreich liegt bei ca. 50 %, die anderen 50 % des benötigten Honigs müssen daher importiert werden, sonst müssten die Konsumentinnen und Konsumenten vielfach auf Honig verzichten. Auch können einzelne Honigspezialitäten wie Pinienhonig in Österreich gar nicht hergestellt werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten können sicher sein, dass die von den Honigherstellern in der heimischen Lebensmittelindustrie erzeugten Produkte einwandfrei und von bester Qualität sind."

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