Zyprische Halloumihersteller erringen Etappensieg im Käseprozess
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Der Streit zieht sich schon länger hin: Die "Stiftung zum Schutz des traditionellen zyprischen Käses namens Halloumi" hatte sich zunächst beim EU-Amt für geistiges Eigentum beschwert, weil der Konkurrent aus Bulgarien ein ähnliches Produkt unter dem Namen "Bbqloumi" auf den Markt brachte. Als das Amt den Widerspruch zurückwies, klagte die Halloumi-Stiftung vor dem EU-Gericht erster Instanz. Die Richter sahen keine Verwechslungsgefahr. Sie hätten das aber eingehender prüfen und verschiedene Aspekte bewerten müssen, erklärte der EuGH nun und verwies den Fall zurück an das Gericht erster Instanz./ff/DP/jha (dpa)
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