Minges Kaffeerösterei: Rechtskräftiges Gerichtsurteil gegen Wettbewerber
Werbung für kompostierbare Kaffeekapseln darf Verbraucher nicht täuschen
Die Minges Kaffeerösterei GmbH, Vorreiterin in Deutschland mit dem Vertrieb von heimkompostierbaren Kaffeekapseln, hat am 26. März 2020 vor dem Oberlandesgericht München ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Wettbewerber erwirkt und damit gleichzeitig bundesweit für Klarheit und Transparenz beim Thema Kompostierbarkeit von Kaffeekapseln gesorgt.

Minges Kaffeerösterei sorgt mit rechtskräftigem Gerichtsurteil gegen Wettbewerber für Klarheit in der Branche
MInges Kaffeerösterei
„Das Oberlandesgericht hat unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt, wonach nur dann mit dem Bestehen einer Zertifizierung sowie gleichzeitig mit einer Heimkompostierbarkeit von Kaffeekapseln geworben werden darf, wenn auch tatsächlich die Heimkompostierbarkeit durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle belegt worden ist“, sagt Ulli Minges, Geschäftsführer der Minges Kaffeerösterei GmbH. Das Unternehmen vertreibt heimkompostierbare Kapseln unter der Lizenzmarke Feinkost Käfer und ist im Handelsmarkensegment aktiv. Die beklagte Wettbewerberin hatte ihre Kaffeekapseln unter anderem mit den Aussagen „Die Bio-Kapsel ist als OK COMPOST gemäß TÜV Austria/Vincotte zertifiziert“ und „Du kannst die Kapseln also ruhigen Gewissens nach dem Gebrauch in deinen Kompost, die Biotonne oder in den Hausmüll werfen“ beworben – ohne über die ausschließlich industrielle Kompostierbarkeit nach ‚OK compost-INDUSTRIAL‘ gemäß TÜV Austria zu informieren. „Das Oberlandesgericht sieht darin eine Irreführung der Verbraucher, da dieser aus der Kombination der beworbenen Aussagen den Schluss zieht, die Kapseln hätten ein TÜV-Zertifikat für ihre Hauskompostierung erhalten, da der Begriff ,OK COMPOST‘ allgemein dafür stehe, dass es in Ordnung sei, die Kapseln im Kompost zu entsorgen“, erläutert Minges.
Das Gericht hat zudem geurteilt, dass sich die unterlegene Wettbewerberin mit Werbeaussagen wie „plastikfrei“ und „ohne/kein Plastik“ für ihre Kapselprodukte einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffe, weil der Durchschnittsverbraucher unter dem Begriff „Plastik“ auch Kunststoffe, die synthetische, in der Natur nicht vorkommende Inhaltsstoffe enthalten, verstehe. „Bei dem Kapselmaterial handelt es sich im Grunde um Verbundmaterial, das in Wahrheit nur zu 62 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen und zu 38 Prozent aus nicht in der Natur vorkommenden Inhaltsstoffen besteht, und die Kapseln sind damit nicht vollständig plastik- beziehungsweise kunststofffrei“, so Minges, der das traditionsreiche Familienunternehmen in dritter Generation leitet. „Heimkompostierbare Kapseln bieten eine wichtige Alternative zu den herkömmlichen Aluminium-Kapseln und stehen für nachhaltigen Kaffee-Genuss. Mit unseren heimkompostierbaren Kaffeekapseln möchten wir einen wichtigen Beitrag zur Schonung der Umwelt leisten. Das Vertrauen von Handel und Verbrauchern in kompostierbare Kapseln darf nicht schon in der Anfangsphase durch unlautere Auslobungen enttäuscht werden“, so Minges.
Als Folge des Gerichtsurteils muss die Wettbewerberin – es handelt sich um die Firma UniCaps GmbH aus Frankfurt (Oder) – jetzt entsprechende Werbeaussagen auf ihren Internetseiten und Verpackungen unterlassen und im Umlauf befindliche Produkte unter Umständen aus dem Handel zurückrufen.
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