bofrost*Kunden profitieren 1:1 von Mehrwertsteuersenkung
Ausdruck der vertrauensvollen Kundenbeziehung auch in der Coronakrise
bofrost*
Den reduzierten Mehrwertsteuersatz wird das Familienunternehmen vom Niederrhein in der aktuellen besonderen Situation kurzfristig - auch innerhalb des laufenden Katalogzeitraums - an seine Kunden weitergeben. "In der Coronakrise bringen unsere Kunden ihren Verkaufsfahrern großes Vertrauen entgegen und verlassen sich auf unsere kontaktlose Lieferung", erläutert Matthias van der Donk, Bereichsleiter Corporate Marketing/ Communication/ Strategy bei bofrost*. "Für dieses Vertrauen, das für uns als Direktvertriebler ein wichtiger Erfolgsfaktor ist, möchten wir uns bedanken. Angesichts der vergangenen Wochen, die nicht nur uns, sondern vor allem unsere Kunden gefordert haben, ist die Weitergabe des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für uns eine gute Möglichkeit, Danke zu sagen." Eigentlich reagiert bofrost* nicht auf kurzfristige Preisschwankungen. Denn anders als der Handel, der seine Preise jederzeit erhöhen kann, bleiben sie beim Direktvertriebsunternehmen bofrost* über den gesamten sechsmonatigen Katalogzeitraum verbindlich und stabil.
Schutz für Kunden und Mitarbeiter hat Priorität
Viele Bestands- und Neukunden setzen seit Beginn der Coronakrise auf die kontaktlose Belieferung mit Tiefkühllebensmitteln an die Haustür, um soziale Kontakte beim Einkauf zu vermeiden und die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren. bofrost* verzeichnet eine deutlich steigende Nachfrage und ist sich seiner Verantwortung für die Lebensmittelversorgung während der Krise bewusst. "Unsere Priorität war und ist es in dieser herausfordernden Situation, unsere Mitarbeiter und Kunden zu schützen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten", so Matthias van der Donk. Bereits Ende Februar hatte bofrost* in ganz Europa seine ohnehin strengen Verhaltens- und Hygieneregeln weiter verschärft und sie kontinuierlich angepasst. So erfolgt die Belieferung nun in der Regel kontaktlos: Der Kunde bekommt seine Bestellung vor die Tür gestellt, auf die Begrüßung mit Handschlag wird verzichtet und die Kundenhaushalte nicht mehr betreten. Die Zahlung per Lastschrift funktioniert zurzeit ohne Unterschrift und bei Wunsch auf Bargeldzahlung haben die Verkaufsfahrer und -fahrerinnen Einweghandschuhe für sich und ihre Kunden dabei. Zudem sind alle Verkäufer angewiesen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, den bofrost* zur Verfügung stellt, und eine strikte Handhygiene einzuhalten (Desinfektion nach jedem Kunden). Selbstverständlich gelten darüber hinaus die üblichen Hygieneregeln wie das Einhalten der Husten-/Niesetikette und das Abstandhalten von anderen Personen.
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