Neuer Entwurf zu zulässigen Höchstmengen von Acrylamid
Neue Grenzwerte für Säuglings- und Kleinkindnahrung festgelegt
Nach dem aktuellen Entwurf der Verordnung zur Bewertung der Höchstmengen von Acrylamid werden neue Grenzwerte für Säuglings- und Kleinkindnahrung festgelegt. Bei den Produkten für Säuglinge und Kleinkinder ist bei Keksen und Zwieback ein Acrylamid-Grenzwert von 150 µg/kg und bei Babynahrung sowie verarbeiteten Lebensmitteln auf Getreidebasis von 50 µg/kg vorgesehen.
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Diese Grenzwerte sollen für Lebensmittel, die ab dem 01.01.2021 in Verkehr gebracht werden, gelten.
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