Neuer Entwurf zu zulässigen Höchstmengen von Acrylamid

Neue Grenzwerte für Säuglings- und Kleinkindnahrung festgelegt

25.06.2020 - Deutschland

Nach dem aktuellen Entwurf der Verordnung zur Bewertung der Höchstmengen von Acrylamid werden neue Grenzwerte für Säuglings- und Kleinkindnahrung festgelegt. Bei den Produkten für Säuglinge und Kleinkinder ist bei Keksen und Zwieback ein Acrylamid-Grenzwert von 150 µg/kg und bei Babynahrung sowie verarbeiteten Lebensmitteln auf Getreidebasis von 50 µg/kg vorgesehen.

nataliaaggiato/ Pixabay

Diese Grenzwerte sollen für Lebensmittel, die ab dem 01.01.2021 in Verkehr gebracht werden, gelten.

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