Tönnies-Personal: Ministerium verlängert Quarantäne um zwei Wochen
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In der entsprechenden Allgemeinverfügung wird häusliche Quarantäne bis zum 17. Juli angeordnet. Ausgenommen sind unter anderem Menschen, die schon erkrankt waren und als geheilt gelten. In dem Tönnies-Werk im Kreis Gütersloh hatte es einen massiven Corona-Ausbruch gegeben.
Eine Ministeriumssprecherin erläuterte am Mittwoch, dass die Verfügung nun für alle Kreise gelte. Entscheidend für die Quarantäne ist, ob eine Person zwischen dem 3. und 17. Juni "an mindestens einem Tag" auf dem Betriebsgelände von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück gearbeitet hat - unabhängig davon, ob sie bei Tönnies selbst, einem Subunternehmer oder einer Leiharbeitsfirma angestellt war oder ist.
Auch alle Personen, die nicht auf dem Gelände waren, aber mit entsprechenden Menschen in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen leben, müssen laut Verfügung in Quarantäne bleiben.
Ausnahmen gelten unter anderem, wenn man seit dem 16. Juni positiv getestet wurde, als geheilt gilt oder in einer Unterkunft lebt, in der alle negativ getestet worden sind./aus/DP/jha (dpa)
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