Bio CBD Öle von Purefy
Legal und Nachhaltig vom familiengeführten Schweizer Bauernhof
Ist CBD in Deutschland legal? Vielleicht verfolgen Sie auch die aktuelle Debatte aus Köln und machen sich über diese Fragestellung Gedanken.
Purefy GmbH/Marc Stumböck
Die Antwort lautet: Ja, CBD ist legal, wenn gewisse Voraussetzungen eingehalten werden! Vielleicht hast du festgestellt, dass immer wieder der Begriff EU-Novel-Food Verordnung fällt.
Was hat es mit CBD und der Novel-Food-Verordnung auf sich?
Viele Hersteller begeben sich genau hier aufgrund Ihrer Deklaration und des Aufbaus der Produkte in eine rechtliche Grauzone. Beim Inverkehrbringen von hanfhaltigen Erzeugnissen muss sichergestellt werden, dass es sich bei diesen nicht um Lebensmittel handelt, die "neuartig" im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel Food-VO) sind, d.h. nicht vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind.
Einige Hanföle mit Cannabidiol (CBD) fallen aufgrund der Deklaration nicht unter die Kategorie "neuartiges" Lebensmittel und damit auch nicht unter die besagte EU-Novel-Food Verordnung - dazu zählen auch die hochwertigen Bio CBD Öle von PUREFY. Die Deklaration wurde hier mit einem Gutachter sehr aufwändig erarbeitet und es wird für jedes Produkt eine Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel erstellt.
Hier wird der zertifizierte und zugelassene EU-Nutzhanf der Sorte Cannabis sativa L verwendet. Im Novel Food-Katalog der Europäischen Kommission wird für die Herstellung aus Cannabis sativa L.-Pflanzen oder -Pflanzenteilen eine dokumentierte Verwendung vor dem 15. Mai 1997 genannt. Diese Sorte gilt daher als "nicht neuartig".
Was hat es mit der 0,2% Grenze THC bei CBD auf sich?
CBD-Produkte, die einen THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent haben, sind in Deutschland nicht rezeptpflichtig. Das bedeutet, sie können frei und legal erworben werden, beispielsweise als Nahrungsergänzungsmittel - wenn die zuvor genannten Kriterien erfüllt sind. Diese frei verkäuflichen Produkte können dann ohne Probleme in Geschäften oder online gekauft werden
Der Ursprung liegt im Betäubungsmittelgesetz: Danach muss darauf geachtet werden, dass die zur Herstellung verwendeten Cannabis-Pflanzen (Nutzhanf) weniger als 0,2% THC enthalten, da das THC sonst unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Nach dem Buchstaben b unter der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile, der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht übersteigt.
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