Streit um Lieferketten-Gesetz: Wie viel Verantwortung ist zumutbar?

17.07.2020 - Deutschland

Über die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten im Ausland gibt es Streit. Umweltschützer fordern, neben Menschenrechten auch den Schutz von Klima und Natur per Gesetz vorzuschreiben. Umweltministerin Svenja Schulze sprach sich am Mittwoch für ein Lieferkettengesetz zu Menschenrechts- und Umweltstandards aus. "Das überfordert wirklich niemanden", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk. Handel und Industrie stemmen sich gegen ein solches Gesetz, das deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Standards auch bei Zulieferern im Ausland verpflichten würde. Sie befürchten Nachteile im internationalen Wettbewerb.

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Beim Lieferkettengesetz geht es um ganz unterschiedliche Produkte  - von Schokolade und Kaffee über Schuhe und Kleidung bis zu Industrieprodukten, für die Rohstoffe im Ausland abgebaut werden. Es steht auf der Tagesordnung der Regierung, weil eine Befragung von Firmen ergeben hat, dass nur 22 Prozent die Standards einhalten.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass die Koalition in diesem Fall gesetzlich auf nationaler Ebene tätig wird. Dafür machen sich vor allem Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) stark. Es geht dabei nur um größere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, bisher liege eine "erste, vorläufige Ergebnis-Indikation" vor, ein ausführlicher Bericht komme im August. Die Bundesregierung werde Eckpunkte erarbeiten, die Grundlage für die nationale Gesetzgebung und Verhandlungen in der EU seien. Bedenken hatte unter anderem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) deutlich gemacht, auch mit Blick auf die Folgen der Corona-Krise, die der Wirtschaft zusetzen.

Umweltministerin Schulze will das nicht gelten lassen. Zur Qualität der Produkte gehöre auch, dass sie unter fairen Bedingungen hergestellt würden, und dass nicht die Umwelt dafür leide, sagte sie. "Wenn man die restliche Qualität überprüfen kann, dann muss es doch auch möglich sein, das mit zu überprüfen."

Linken-Chef Bernd Riexinger sagte der Deutschen Presse-Agentur, zahlreiche Unternehmen schützten bereits Menschenrechte und Umwelt und sprächen sich für ein solches Gesetz aus. "Es geht darum, für faire Gesamtbedingungen zu sorgen und den schwarzen Schafen nicht länger freie Hand zu lassen."

Umweltverbände erklärten unter Berufung auf ein Rechtsgutachten, dass die Verpflichtung auf Umweltschutz rechtlich machbar und praktisch umsetzbar sei. Eine Sorgfaltspflicht könne anknüpfen an internationale Standards, die es schon gebe, sagte Lia Polotzek vom BUND. Ein nationales Gesetz sei auch wichtig, um eine Regelung auf EU-Ebene und weltweit voranzubringen.

Die Wirtschaft dagegen setzt sich zur Wehr. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte der dpa, ein nationales Gesetz würde die Textilhändler in Deutschland im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligen.

Unternehmen dürften nicht als "Ersatzpolizei" für die Einhaltung von Recht und Gesetz in Produktionsländern herhalten. Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, Uwe Mazura, kritisierte, Unternehmen würden belastet, ohne die Problemursachen zu lösen. Die Minister planten ein wettbewerbsverzerrendes Gesetz.

Wie es um die Menschenrechte entlang der Lieferketten bestellt ist, lässt sich im Detail schwer beziffern. In einem Bericht von 2019 verweist die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) auf die schwierige Datenlage. "Nach den jüngsten globalen Schätzungen müssen 152 Millionen Minderjährige arbeiten, und 25 Millionen Kinder und Erwachsene müssen Zwangsarbeit verrichten, auch in globalen Lieferketten", heißt es darin. In Lateinamerika, Afrika und Asien fließe zwischen neun und 26 Prozent der Kinderarbeit direkt oder indirekt in globale Lieferketten.

Nach Angaben des Entwicklungsministeriums ist keine große Industrienation so intensiv in internationale Lieferketten eingebunden wie Deutschland. Besonders abhängig von importierten Vorleistungen seien in Deutschland die Textilindustrie (63 Prozent ausländischer Wertschöpfung), die Elektronik (45 Prozent), die chemische und pharmazeutische Industrie (39 Prozent), die Lebensmittelindustrie (37 Prozent), die Automobilindustrie (29 Prozent) und der Maschinenbau (28 Prozent).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das angekündigte Gesetz. "Menschenrechte sind unveräußerlich und dürfen nicht Bestandteil von wirtschaftlichem Wettbewerb sein", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der dpa. Auch Verbraucherschützer sind für das Lieferkettengesetz. "Verbraucher alleine besitzen nicht die Macht, über ihre Konsumentscheidungen einen Missstand zu berichtigen, den Unternehmen durch ihre Wahl der Produktion verantworten", sagte Kathrin Krause, Referentin Nachhaltiger Konsum beim Verbraucherzentrale Bundesverband, der dpa./ted/DP/eas (dpa)

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