Ermittlung gegen Tönnies-Zulieferer wegen Tierquälerei
Aufdeckung durch das Deutsche Tierschutzbüro
Deutsches Tierschutzbüro
"Entgegen der Behauptungen des Schweinemästers, stammen alle Aufnahmen aus dem Betrieb und sie sind auch nicht aus der sogenannten Krankenbucht entstanden" so Denise Weber, sie verweist dabei auf das ungeschnittene Rohmaterial mit Ortsangabe (GPS Gerät) und Datumsbeleg (Tageszeitung), welches dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat nun auch Ermittlungen gegen den Betreiber wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen (Aktenzeichen: 756 Js 1187/20). Der Betreiber muss laut Tierschutzgesetz § 17 bzw. § 18 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Auch das zuständige Veterinäramt in Gütersloh wurde aktiv. So war mindestens ein Tier so schwer verletzt, dass es notgetötet werden musste. Auch ein leitender Mitarbeiter von Tönnies war in dem Betrieb und zeigte sich schockiert über die Zustände. Tönnies hat die Zusammenarbeit mit dem Betrieb zwischenzeitlich beendet. "Immer wieder decken wir und auch andere Organisationen massive Tierschutzverstöße auf, ich kann nicht verstehen, warum Menschen immer noch Fleisch und tierische Produkte essen, wir können dieses System der Tierquälerei nur beenden, in dem wir aufhören Tiere zu töten" so Weber abschließend.
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