Deutsche Mineralölverordnung belastet Wirtschaft und konterkariert Umweltschutz
Mineralölverordnung wäre deutscher Alleingang gegen Europa
Lebensmittelverband Deutschland e. V.
- Die komplexen Eintragspfade von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) in den Prozessketten erfordern viele differenzierte Lösungsansätze und keine pauschalen Maßnahmen bei Verpackungen aus Papier und Pappe.
- Es gibt wirksame Hilfestellungen (Toolboxen) zur Behandlung aller potenziellen Eintragspfade in Lebensmittel, Rohstoffe, Packmittel und Verpackungskomponenten auf allen relevanten Wertschöpfungsstufen, die zu belegten Minimierungserfolgen geführt haben.
- Von Wirtschaft und Lebensmittelüberwachung in Deutschland gemeinsam erarbeitete und empfohlene MOH-Orientierungswerte sind aktuell und in der Vollzugspraxis als Beurteilungsgrundlagen anerkannt. Quellenunabhängig ist kein relevantes Vorkommen von MOAH in Lebensmitteln feststellbar.
2. Das deutsche Verordnungsvorhaben schadet der europäischen Wirtschaft und dem Binnenmarkt
- Kostenfolgen durch den hohen Erfüllungsaufwand belasten dauerhaft auch Importeure der EU.
- Eine grundsätzliche Anerkennung und freie Vermarktung von EU-rechtskonformen Produkten ist nicht vorgesehen.
3. Das deutsche Verordnungsvorhaben konterkariert europäische Nachhaltigkeitsziele und einheitlichen Verbraucherschutz:
- Eine glaubwürdige konsistente Nachhaltigkeitspolitik im Sinne des Green Deal wird durchbrochen durch Mehreinsatz von Barriere- und Verbundmaterial zulasten von Recycling. Der Einsatz von Recyclingmaterial wird erschwert.
- Vorrang muss der begonnene Prozess zur Novellierung der EU-Rahmenregelung Nr. 1935/2004 für Lebensmittelkontaktmaterial haben.
- Aktuelle Daten für die Prüfung des Handlungsbedarfs wird das laufende EU-Monitoring liefern und die Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für MOAH als Kontaminante.
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