EU stimmt am Dienstag über Veggie-Burger-Verbot ab
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Berlin. Das Europäische Parlament wird am 20. Oktober 2020 über einen Gesetzentwurf abstimmen, der Herstellern die Verwendung von Bezeichnungen wie „Burger“ und „Wurst“ sowie von Begriffen wie „Joghurt-Art“ und „Käsealternative“ für vegetarische und vegane Produkte verbieten würde.
Der Widerstand gegen das vorgeschlagene Verbot wächst von Tag zu Tag, unterstützt von einer Petition mit inzwischen mehr als 150.000 Unterschriften. Die von ProVeg gestartete Petition wird den Europaabgeordneten vor der Abstimmung am Dienstag, 20. Oktober, zugestellt.
Die Abgeordneten werden über zwei Gesetzentwürfe abstimmen (Änderungsantrag 165 und 171). Mit dem Änderungsantrag 165 soll die Verwendung von Begriffen für pflanzliche Produkte eingeschränkt werden, die typischerweise mit Fleischprodukten in Verbindung gebracht werden. Im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes könnten Veggie-Burger fortan „Veggie-Scheiben“ und Veggie-Würste „Veggie-Stangen“ heißen.
Der Änderungsantrag 171 zielt darauf ab, bestehende Beschränkungen für milchbezogene Bezeichnungen zu erweitern. Begriffe wie „Mandelmilch“ und „veganer Käse“ sind in der EU bereits verboten. Der Änderungsantrag 171 will die Verwendung von beschreibenden Begriffen wie „Joghurt-Art“ und „Käsealternative“ für Milchalternativen einschränken. Ziel beider Änderungsanträge ist, angebliche Verwirrung bei Verbrauchern zu vermeiden.
Nico Nettelmann, Kampagnenleiter bei ProVeg: „Zu suggerieren, dass Verbraucher über den Inhalt eines Veggie-Burgers verwirrt sind, ist Unsinn. So, wie wir alle wissen, dass in Kokosmilch keine Milch enthalten ist, wissen Verbraucher genau, was sie beim Kauf von Veggie-Burgern oder Veggie-Wurst bekommen. Über 150.000 Menschen stimmen uns bereits zu. Wir hoffen, dass sich am Dienstag der gesunde Menschenverstand durchsetzt.“
Hersteller und Umweltgruppen in ganz Europa argumentieren, dass beide Änderungsanträge den progressiven politischen Ansätzen der EU zur Förderung pflanzlicher Ernährung zuwiderlaufen, wie sie im Europäischen Grünen Deal (European Green Deal) und der Farm-to-Fork-Strategie dargelegt sind. Es wurde auch betont, dass die finanziellen Auswirkungen auf den pflanzenbasierten Markt ebenfalls beträchtlich sein könnten, sollten die Abgeordneten für die Änderungsanträge stimmen.
„Wenn die Änderungen angenommen werden, wird es Hersteller, Einzelhändler und Gastronomiebetriebe finanziell schwer treffen. Beispielsweise werden sie Produkte unter dem neuen Rechtsrahmen neu gestalten müssen und dabei kostspielige Klagen riskieren, falls sie die neue Gesetzgebung falsch interpretieren.“, so Nettelmann.
Verstärkte Werbemaßnahmen könnten erforderlich sein, um sicherzustellen, dass die neuen Produktbeschreibungen die Verbraucher ebenso anziehen wie die bisherige Kennzeichnung und Terminologie. Neue Marketingkampagnen müssten sicherstellen, dass die Verbraucher die Einsatzmöglichkeiten bestehender Produkte mit neuen Namen und Beschreibungen verstehen.
Nettelmann fügt hinzu: „Wir sind jedoch zuversichtlich, dass der pflanzliche Sektor weiterhin innovativ und erfolgreich sein wird – unabhängig von dem Ausgang der Abstimmung am Dienstag. Die weltweite Nachfrage nach pflanzlichen Nahrungsmitteln ist nicht zu stoppen, ganz gleich, welche Hindernisse ihr in den Weg gelegt werden.“
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