SPD für zusätzliche Regeln gegen überzuckerte Kinder-Lebensmittel
Bild von Ben Davies auf Pixabay
Kinder seien durch überall präsente überzuckerte Produkte falschen Essanreizen ausgesetzt, kritisierte Schulte. Wie es im SPD-Papier weiter heißt, müsse auch Schluss mit "Quengelkassen" in Supermarkt sein - also Süßigkeiten auf Augenhöhe von Kindern im Wartebereich vor Kassen. Generell sollten Anreize stärker genutzt werden, etwa bessere Produktplatzierungen für gesündere Angebote in Kantinen und Handel. So könnten Angebote frischer, vegetarischer Speisen erweitert und statt Süßspeisen Salat oder Obst prominent präsentiert werden - in Supermärkten nicht Fertiggerichte, sondern Gemüse.
Die SPD fordert zudem eine breite Beteiligung von Herstellern und und Handel am neuen farbigen Logo Nutri-Score. Der Bundesrat hatte einer Verordnung von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) zugestimmt, die den Rechtsrahmen für eine freiwillige Verwendung schafft. Sie soll noch November in Kraft treten.
Das aus Frankreich stammende System bezieht neben Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe in eine Gesamtbewertung ein und gibt dann einen einzigen Wert an - auf einer fünfstufigen Skala von "A" auf dunkelgrünem Feld für die günstigste Bilanz über ein gelbes "C" bis zum roten "E" für die ungünstigste.
Erste Produkte damit sind schon in den Läden zu sehen. Das neue Logo soll die Nährwerttabellen auf den Packungsrückseiten ergänzen.
Eine vom Bundeskabinett Ende 2018 beschlossene "Reduktionsstrategie" sieht zudem vor, dass sich Hersteller zu Änderungen bei den Zutaten bis 2025 verpflichten. Ärzte und Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen auf freiwilliger Basis.
Zucker in Kräuter- und Früchtetees für Babys und Kleinkinder hatte Klöckner verboten./sam/DP/mis (dpa)
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.