Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum?
Neues Instrument zur Unterstützung von Lebensmittelunternehmen
EFSA
Beim „Verbrauchsdatum“ für Lebensmittel geht es um Sicherheit – bis zu diesem Datum können Lebensmittel verzehrt werden, aber nicht später, selbst wenn sie noch gut aussehen und riechen. Das „Mindesthaltbarkeitsdatum“ bezieht sich auf die Qualität – das Lebensmittel kann nach diesem Datum sicher verzehrt werden, befindet sich aber möglicherweise nicht mehr in bestem Zustand. Beispielsweise könnten Geschmack und Textur nachgelassen haben.
Die Europäische Kommission schätzt, dass bis zu 10 % der 88 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle, die jährlich in der EU anfallen, mit der Datumsangabe auf Lebensmitteln zusammenhängen.
Kostas Koutsoumanis, Vorsitzender des EFSA-Gremiums für biologische Gefahren, erklärte: „Klare und korrekte Informationen auf Verpackungen sowie ein besseres Verständnis und eine bessere Verwendung von Datumsangaben auf Lebensmitteln durch alle Beteiligten können dazu beitragen, die Lebensmittelverschwendung in der EU zu verringern und dabei die Lebensmittelsicherheit weiter zu gewährleisten. Das hier vorgelegte wissenschaftliche Gutachten stellt einen Schritt in diese Richtung dar.“
Das Instrument ist als Entscheidungsbaum aus einer Reihe von Fragen aufgebaut, die Lebensmittelunternehmen beantworten müssen, um entscheiden zu können, ob ein Verbrauchsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum erforderlich ist. Die Fragen beginnen damit, ob die Datumsangaben für eine Lebensmittelkategorie bereits gesetzlich geregelt sind, ob ein Produkt einer Behandlung zur Ausschaltung von Gegahren unterzogen wird und ob es vor der Verpackung erneut berührt wird, und reichen bis zu seinen Eigenschaften und Lagerbedingungen.
Die Sachverständigen haben auch die Faktoren geprüft, die von Lebensmittelunternehmen bei der Festlegung eines Haltbarkeitsdatums zu berücksichtigen sind, d. h. des Zeitraums, in dem ein Lebensmittel sicher und/oder von geeigneter Qualität für den Verzehr bleibt, solange die Verpackung intakt ist und es wie vorgeschrieben gelagert wird.
Das EFSA-Gremium für biologische Gefahren wird 2021 ein weiteres Gutachten zu diesem Thema veröffentlichen. Dabei wird der Schwerpunkt auf den Informationen liegen, die den Verbrauchern über Lagerungsbedingungen und Verbrauchsfristen nach dem Öffnen und Auftauen zur Verfügung gestellt werden.
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