3 von 4 Verbrauchern bewerten Werbeaussage „Milch von Freilaufkühen“ auf Grünländer Käse als irreführend
foodwatch: Kontrollbehörde muss Täuschung beenden
NickyPe / Pixabay
„Die Sachlage ist eindeutig: Hochland täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch die zuständigen Behörden halten die Füße still – obwohl Verbraucherschutz zu ihren Pflichten gehört!“, sagte Manuel Wiemann von foodwatch. „Das Landratsamt Lindau muss endlich einschreiten, um die Werbelüge zu beenden – sonst bleibt das Täuschungsverbot ein zahnloser Papiertiger.“
foodwatch hatte bereits im September eine repräsentative Umfrage durchführen lassen, bei der sich ebenfalls der Großteil der Menschen vom Begriff „Freilaufkühe“ in die Irre geführt fühlte. Das Landratsamt Lindau und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Kulmbach hatten diese Umfrage jedoch nicht als Beleg für eine Täuschung gewertet, da den Befragten nicht die konkrete Verpackungsaufmachung gezeigt worden sei. foodwatch gab daraufhin im Dezember eine weitere repräsentative Umfrage in Auftrag, bei der den Befragten die Verpackung online vorgelegt wurde. Bei der aktuellen Umfrage des Instituts forsa.omninet bewerteten 76 Prozent der Befragten die Darstellung der Haltungsform auf der Verpackung des Grünländer Käses als irreführend. Knapp die Hälfte der Menschen ging davon aus, dass „Freilaufkühe“ Weidezugang haben müssten. foodwatch forderte die Behörde in Lindau deshalb erneut auf, gegen die Werbeaussagen vorzugehen und kündigte an, sie andernfalls wegen Untätigkeit zu verklagen.
Hochland hatte für seinen Grünländer Käse den Negativpreis „Goldener Windbeutel“ für die dreisteste Werbelüge des Jahres 2020 erhalten, weigerte sich jedoch, die Verpackung zu ändern. Neben dem Grünländer Käse hatte foodwatch im September zwei weitere Produkte bei der Lebensmittelüberwachung gemeldet, den Volvic-Bio Rooibos-Tee von Danone Waters und die Haltbare Bio-Weidemilch von Arla. Zuständig sind in diesen Fällen die Ämter in Frankfurt am Main (Danone) und Düsseldorf (Arla). Das Verbraucherschutzamt in Düsseldorf wollte die irreführende Klimaschutz-Werbung auf Arla-Milchpackungen unterbinden – wurde daraufhin aber von der Großmolkerei verklagt. Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Die zuständige Behörde in Frankfurt blieb dagegen im Fall Danone untätig – foodwatch reichte deshalb vergangene Woche Klage gegen das Amt ein.
Gemäß Artikel 16 der „EU-Basisverordnung“ für Lebensmittel dürfen die „Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln (…) die Verbraucher nicht irreführen.“ Auch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein dürfen, beispielsweise in Bezug auf die „Eigenschaften“ und „Methode der Herstellung oder Erzeugung“. Lebensmittelbehörden kommt nach dem deutschen Lebensmittelrecht die Aufgabe zu, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.
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