Kühe geben auch am 1. April Milch
Bild von Wolfgang Ehrecke auf Pixabay
Bund und Länder haben gestern beschlossen, die Ostertage zu einer erweiterten Ruhezeit zu erklären. Durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte will man das exponentielle Wachstum der „dritten Welle“ durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) im engen Sinne soll am Samstag öffnen dürfen. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.
Der MIV weist gegenüber Bund und Ländern daraufhin, dass Molkereien als Teil der kritischen Infrastruktur von den zusätzlichen Ruhetagen ausgenommen bleiben müssen. Der Bundesverband des Lebensmitteleinzelhandels setzt sich dafür ein, dass auch am Gründonnerstag geöffnet werden darf. Erfahrungsgemäß ist jedoch zu erwarten, dass die Umsetzung der Ruhetage in den Bundesländern nicht einheitlich erfolgen wird.
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