Candy World verkauft mangelhaft gekennzeichnete Süßwaren
Verbraucherzentrale fordert vorübergehende Schließung des Geschäfts in Hamburg
Verbraucherzentrale Hamburg
Kennzeichnung in arabischer, englischer oder japanischer Sprache
Bei mehreren Kontrollen in der Filiale von Candy World haben die Verbraucherschützer eklatante Kennzeichnungsmängel festgestellt. Auch bei importierten Lebensmitteln müssen Pflichtangaben wie etwa die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutaten, Nährwertangaben, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Allergenhinweise in deutscher Sprache auf der Verpackung stehen. Bei zahlreichen von Candy World verkauften Produkten fehlen diese jedoch. Häufig gibt es nur ein Etikett in englischer Sprache. Auch Lebensmittel mit fast ausschließlich arabischen oder japanischen Schriftzeichen liegen in den Regalen des Händlers.
Fehlende Warnhinweise und Gesundheitsgefahr
„Von Produkten wie diesen kann eine Gesundheitsgefahr ausgehen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Vor allem Menschen mit Allergien erhalten nicht die Informationen, die sie benötigen, um sich nicht in Gefahr zu bringen.“ Darüber hinaus enthalten viele der internationalen Süßwaren beispielsweise Farbstoffe, für die in Europa ein verpflichtender Warnhinweis vorgeschrieben ist. Doch die von der Verbraucherzentrale als kritisch eingestuften Azofarbstoffe Allurarot AC (E 129), Tartrazin (E 102) und Gelborange S (E 110) sind auf den Packungen nur in englischer Sprache als Red 40, Yellow 5 und Yellow 6 aufgedruckt. Diese Farbstoffe können bei bestimmten Personen pseudoallergische Reaktionen auslösen, besonders bei Menschen, die empfindlich auf Salicylate (Aspirin) und Benzoesäure (E 210) reagieren oder Asthma bzw. Neurodermitis haben. Neben dem korrekten Namen fehlt für diese Stoffe außerdem der obligatorische Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.
Verbraucherzentrale fordert vorübergehende Schließung des Ladens
„Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte muss den Verkauf dieser Lebensmittel ohne korrekte Kennzeichnung in deutscher Sprache umgehend unterbinden“, fordert Valet. Obwohl ein Verbraucher der Behörde für Wirtschaft und Innovation den Sachverhalt bereits Anfang Juni gemeldet habe und der Fall an die zuständige Lebensmittelüberwachung des Bezirksamts Hamburg-Mitte weitergeleitet werden sollte, könne Candy World über zwei Monate später noch immer potenziell gefährliche Lebensmittel verkaufen. „Unserer Auffassung nach muss die Filiale in der Mönckebergstraße vorübergehend geschlossen werden. Das Geschäftsmodell, nach Deutschland importierte Lebensmittel ohne korrekte Kennzeichnung zu verkaufen, ist nicht mit dem Gesetz vereinbar“, sagt der Verbraucherschützer.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Candy World mehrfach auf die mangelhafte Kennzeichnung seiner Produkte hingewiesen. Bis gestern waren die Missstände nicht abgestellt.
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