Ein mehrjähriges Kontrollprogramm zur Bewertung von Pestizidrückständen in und auf Lebensmitteln

Durchführungsverordnung EU 2015/595

18.05.2015 - Deutschland

Am 01.01. 016 tritt die Durchführungsverordnung EU 2015/595 in Kraft. Sie legt die Aufgaben und Schwerpunkte der EU-Mitgliedstaaten für Routineüberprüfungen von Lebensmitteln auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln fest.

Schwerpunkte der Maßnahmen für 2016:

Bei den Produkten pflanzlichen Ursprungs:

  • Äpfel
  • Kopfkohl
  • Porree
  • Grüner Salat
  • Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und ähnlicher Hybriden)
  • Roggenkörner
  • Erdbeeren
  • Tomaten
  • Wein (rot oder weiß)

Bei den Produkten tierischen Ursprungs:

  • Kuhmilch
  • Schweinefett

Die vollständige Verordnung finden Sie rechts neben dem Artikel verlinkt.

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