Ein mehrjähriges Kontrollprogramm zur Bewertung von Pestizidrückständen in und auf Lebensmitteln
Durchführungsverordnung EU 2015/595
Schwerpunkte der Maßnahmen für 2016:
Bei den Produkten pflanzlichen Ursprungs:
- Äpfel
- Kopfkohl
- Porree
- Grüner Salat
- Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und ähnlicher Hybriden)
- Roggenkörner
- Erdbeeren
- Tomaten
- Wein (rot oder weiß)
Bei den Produkten tierischen Ursprungs:
- Kuhmilch
- Schweinefett
Die vollständige Verordnung finden Sie rechts neben dem Artikel verlinkt.
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