Verbraucherschützer warnen vor leeren Wirkversprechen

Sogenannte Detox-Produkte seien nicht nur überflüssig, sondern auch unzulässig

01.03.2022 - Deutschland

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 ist die Bezeichnung "Detox" als Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkbehauptungen unzulässig. Ein Urteil, das beispielgebend für alle Lebensmittel ist. Aber immer noch findet man viele Produkte, die mit der Bezeichnung "Detox" oder abgewandelten Formulierungen für sich werben. Verbraucherschützer warnen immer wieder vor solch leeren Wirkversprechen.

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Mit "Detox" wird eine spezielle Ernährung bezeichnet, durch die der Körper vermeintlich entgiftet wird.

Veronika Wrobel von der Verbraucherzentrale Brandenburg sagt gegenüber SUPER.MARKT:

"Wenn dort gesundheitliche Aussagen gemacht werden, dann müssen die auch stimmen und deshalb gibt es auch von der EU-Seite die Health-Claims-Verordnung, also die Verordnung über gesundheitsbezogene Aussagen. Diese sind dann geprüft, aber es gibt halt noch nicht sehr viele."

Es werden weiterhin Produkte mit der Bezeichnung "Detox" verkauft. SUPER.MARKT stößt zum Beispiel auf einen Saft des Herstellers Rabenhorst, der mit der Bezeichnung "Detox" für sein Produkt wirbt. Veronika Wrobel von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu:

"In Deutschland wurde dieser Saft tatsächlich abgemahnt und der Hersteller hat auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Also es heißt, der dürfte bei uns in Deutschland nicht mehr im Markt sein."

Auf SUPER.MARKT-Nachfrage teilt Rabenhorst mit, dass dieser Saft seit August 2021 nicht mehr regulär verkauft werde. Zitat:

"Bei den von Ihnen in Spanien gefundenen Anbietern handelt es sich demnach vermutlich um Restbestände [...]"

Im stationären Handel ist der Begriff "Detox" mittlerweile tatsächlich nahezu verschwunden, aber stattdessen gibt es kreative Namensabwandlungen. Der Hersteller Salus beispielsweise verkauft "FREE-tox"-Tee, allerdings ohne konkrete Wirkversprechen.

Im Internet sind Hersteller und Händler dreister, obwohl EU-weit die gleichen Regeln gelten. Der "Happy Detox Tea", eine 14-Tage-Kur für 24,90 Euro, ist ein Lebensmittel mit unzulässiger Produktbezeichnung und obendrauf einer ganzen Palette an Wirkversprechen.

"Fördert die Verdauung oder verbrennt Fett. Ja, dann bekämpft es noch Cellulite - wunderbar. Aber hier ist Vorsicht geboten, gerade wenn so viele Versprechen hier gegeben werden im Internet und es eigentlich gar keine gesetzliche Grundlage dafür gibt", sagt Veronika Wrobel gegenüber SUPER.MARKT.

Denn für keinen der Inhaltsstoffe sind Gesundheitsaussagen nach der EU Health-Claims-Verordnung zugelassen. Es handelt sich um verschiedene Pflanzenstoffe und gerade die bunte Mischung hält die Expertin für bedenklich.

"Es gibt Pflanzenstoffe und auch Kräuterextrakte, da gibt es schon auch Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, auch mit Medikamenten. Aber für diese Pflanzenextrakte gibt es bisher noch keine Sicherheitsbewertungen. So kann eine Kombination schon gesundheitlich bedenklich sein."

Der Nutzen von vielen angeblichen Entgiftungsprodukten ist fraglich. Obendrein sind sie teuer. Dabei hat der Körper eigene Möglichkeiten, sich zu reinigen.

Prof. Dr. Andreas Pfeiffer von Klinik für Endokrinologie, Stoffwechsel- und Ernährungsmedizin an der Charité Berlin sagt gegenüber SUPER.MARKT:

"Sowie wir nichts essen, also schon über Nacht zum Beispiel, beginnt der Körper, Proteine in den Zellen zu zerlegen, die er nicht braucht, die dann recycelt werden. Und das sind Prozesse, die man eben auslöst durch Hungern oder eben durch z.B. Sport, immer, wenn man eine negative Energiebilanz hat und die sind im Allgemeinen sehr gesund."

Dieser sogenannte Autophagie-Effekt, der beim Heil- und Intervallfasten in Gang gesetzt wird, erfordert zwar im Gegensatz zu Tees, Pflastern oder Pülverchen etwas mehr Aufwand und Selbstdisziplin, wirkt aber dafür nachweislich.

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