Ab Herbst 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff in der Schweiz verboten

10.03.2022 - Schweiz

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verbietet die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Das Verbot tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.

SZimmermann_DE / Pixabay

Die Europäische Union (EU) hat im Januar 2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff, auch bekannt als Farbstoff E171, erlassen. Das BLV hatte angekündigt, diesen Rechtsakt schnellstmöglich ins Schweizer Recht zu überführen. «Damit erreichen wir, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten genauso geschützt sind wie in der EU. Dadurch wird auch der Handel mit der EU vereinheitlicht», sagt Mark Stauber, Leiter Fachbereich Lebensmittelhygiene beim BLV.

Mit der Anpassung der Zusatzstoffverordnung erlässt das BLV das Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Sie tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Bis am 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich. Die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bildete die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten.

Verbot aus Sicherheitsgründen

Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Es verleiht den Lebensmitteln eine weisse Farbe.

Im Mai 2021 kam die EFSA zu dem Schluss, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titan-dioxid-Partikeln nicht ausgeschlossen werden kann. Daher gilt Titandioxid nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse verbietet das BLV die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln.

Gleichzeitig mit dieser Änderung hat das BLV in vier weiteren Verordnungen technische Anpassungen vorgenommen. Dies, um sicher zu stellen, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gleich gut geschützt sind wie jene der EU und um Handelshemmnisse abzubauen.

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