Fruchtsaftverband spricht sich für Senkung der Mehrwertsteuer auf Saft aus
Frucht- und Gemüsesäfte werden aktuell als Getränk mit 19 Prozent und damit nicht als pflanzliches Lebensmittel mit 7 Prozent versteuert. Frucht- und Gemüsesäfte bestehen aber zu 100 Prozent aus Früchten bzw. Gemüse mit der entsprechenden Nährstoffdichte. Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) werden sie deshalb nicht als Getränk, sondern als pflanzliches Lebensmittel eingestuft. Die Senkung der Mehrwertsteuer von Frucht- und Gemüsesäften auf die der pflanzlichen Lebensmittel wäre nur folgerichtig.
Lebensmittel Saft als Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung
Nach Meinung von Ernährungsexpertinnen und -experten sollen pflanzliche Lebensmittel die Basis einer ausgewogenen Ernährung darstellen. Dazu zählen Obst und Gemüse sowie deren 100-prozentige Säfte. Sie können zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs beitragen. Der Konsum von Frucht- oder Gemüsesaft kann dabei eine Portion Obst oder Gemüse am Tag ersetzen, da nach wie vor nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher die empfohlene Menge Obst und Gemüse pro Tag erreichen. Laut Nationaler Verzehrsstudie II unterschreiten zum Beispiel sechs von zehn Befragten (59 Prozent), 65 Prozent der Männer und 54 Prozent der Frauen, die DGE-Empfehlungen für den Obstverzehr (Obst inkl. Obsterzeugnisse) von 250 g/Tag. Die Mehrheit der Bevölkerung isst damit zu wenig Obst. Wird in der Berechnung die Aufnahme von Fruchtsaft/Fruchtnektar (ersatzweise für eine Portion Obst) hinzugerechnet, liegen immer noch 43 Prozent der Teilnehmenden unter den Empfehlungen.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.