Werbung mit Protein: Mehr Schein als Sein
Marktcheck des Projekts Lebensmittelklarheit nimmt Protein-Produkte unter die Lupe
Bild von Mariya auf Pixabay
„Die Proteinversorgung in Deutschland ist vollkommen ausreichend und für die meisten bringt der Verzehr von Protein-Spezialprodukten keinen gesundheitlichen Nutzen. Dennoch boomt der Markt mit den oftmals teuren Proteinprodukten. Tatsächlich sind Käse oder Hülsenfrüchte, die explizit mit ihrem Eiweißgehalt beworben werden, oft nicht proteinreicher als die herkömmlichen Produkte daneben“, sagt Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit des vzbv.
Das Angebot an Produkten, die mit „Protein“ oder „Eiweiß“ werben, wächst stetig. Angesprochen werden damit nicht nur Sportler:innen, sondern auch aktive und gesundheitsbewusste Menschen. Dies macht sich auch in Verbrauchermeldungen und Fragen an das Portal Lebensmittelklarheit.de bemerkbar. Das Projekt hat deshalb einen Marktcheck gestartet. In dem Marktcheck wurden 59 Protein-Produkte sowie 57 Vergleichsprodukte aus relevanten deutschen Handelsketten untersucht. Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick:
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27 Produkte (46 Prozent) warben bereits im Produktnamen mit „Protein“ oder „Eiweiß“.
14 der mit „Protein“ beworbenen Produkte (24 Prozent) hatten keinen oder einen nur geringfügig höheren Proteingehalt als ein Vergleichsprodukt ohne Proteinwerbung.
Nicht alle mit Protein beworbenen Produkte wiesen eine günstige Nährwertzusammensetzung auf: 11 Produkte enthielten zu viel Salz. Neun Produkte zu viel Fett.
49 von 57 Produkten der „Protein-Produkte“ (86 Prozent) waren teurer als Vergleichsprodukte mit ähnlichem Proteingehalt, aber ohne Protein-Werbung. Jedes fünfte Protein-Produkt war mehr als doppelt so teuer wie das Vergleichsprodukt.
Der vzbv fordert daher:
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Lebensmittel mit ungünstigen Nährwertprofilen, also zu viel Salz, Zucker oder Fett, sollten nicht mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben werben dürfen. Die Europäische Kommission sollte deshalb zeitnah die schon seit vielen Jahren angekündigten Nährwertprofile für die Health-Claims-Verordnung vorlegen und verbindlich machen.
Bei Produkten mit „Protein“ im Namen sollten Hersteller immer im selben Sichtfeld eine zugelassene nährwertbezogene Angabe wie „Proteinquelle oder „hoher Proteingehalt“ ergänzen, denn dahinter stehen verlässliche Proteinmindestgehalte.
Wenn der Proteingehalt auf der Schauseite steht und sich auf den gesamten Packungsinhalt bezieht anstatt auf 100 Gramm, kann ein hohes Täuschungspotential bestehen. Der Proteingehalt kann so im Vergleich zu anderen Produkten deutlich größer erscheinen als er ist. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten dagegen vorgehen.
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