Lidl darf Müsli nicht mehr als Luftpackung verkaufen
Verbraucherzentrale Hamburg geht erfolgreich gegen Discounter vor
Verbraucherzentrale Hamburg
"Lidl muss die Luft aus seinem Müsli lassen", freut sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. 400 Gramm Müsli verteilen sich bei diesem Produkt auf etwas mehr als die Hälfte der Dose. Der Rest der Packung bleibt leer. "Das ist nicht nur ärgerlich für Verbraucher und Verbraucherinnen, sondern auch für die Umwelt. Ohne Not werden mit solchen Luftpackungen wertvolle Ressourcen verschwendet."
400-Gramm-Packung noch bis Ende November im Verkauf
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Lidl eine großzügige Aufbrauchfrist bis Ende November gewährt. Bis dahin dürfen die überdimensionierten Packungen mit dem an sich einwandfreien Lebensmittel weiter verkauft werden. "Wir wollen nicht, dass die Cerealien auf dem Müll landen, nur weil die Packung nicht voll genug ist", erläutert Valet dieses Vorgehen. Nach Kenntnisstand der Verbraucherschützer hat der Discounter aber bereits gegengesteuert und lässt 470 statt 400 Gramm Müsli pro Dose abfüllen.
Luftpackungen melden
Große Packung, wenig Inhalt und meist viel mehr Luft als erlaubt - Luftpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer sich beim Einkauf hinters Licht geführt fühlt, kann die Verbraucherzentrale Hamburg darüber informieren und den Fall schildern: www.vzhh.de/luftpackung-melden. "Wir gehen, wenn möglich, gegen die Tricksereien vor oder informieren die zuständigen Eichämter", berichtet Valet.
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Produktion
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.