Über Süßungsmittel Bescheid wissen
Verbraucher Initiative informiert über süße Zusatzstoffe
Bild von Michelle Statler auf Pixabay
Ob und welche Süßungsmittel eingesetzt werden, können Verbraucher im Zutatenverzeichnis erkennen. Die Stoffe müssen gekennzeichnet werden, d. h. die Funktionsklasse und der Name oder die E-Nummer sind anzugeben. Der Süßstoff Aspartam muss beispielsweise als "Süßungsmittel Aspartam" oder "Süßungsmittel E 951" auf der Verpackung stehen. Somit erfahren Verbraucher, welcher Stoff verwendet wird und was er bewirken soll. Bei unverpackten Lebensmitteln gilt eine vereinfachte Kennzeichnung.
Zusatzstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen wurden. Dafür müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Nachgewiesen werden muss, dass die Stoffe gesundheitlich unbedenklich und technologisch notwendig sind. Weiterhin dürfen sie nicht zu einem falschen Eindruck über die Qualität eines Lebensmittels führen.
Mögliche Risiken
Bei Süßstoffen werden immer wieder negative gesundheitliche Wirkungen diskutiert. Vor allem der Süßstoff Aspartam steht wiederholt im Verdacht, an der Entstehung von Krebserkrankungen beteiligt zu sein. Bisher gilt Aspartam in den üblicherweise verzehrten Mengen als sicher.
Tierversuche haben gezeigt, dass Süßstoffe wie Aspartam, Sucralose und Saccharin die Darmflora negativ beeinflussen können. In der Folge wurde eine gestörte Verwertung von Zucker beobachtet, die möglicherweise die Entwicklung eines Diabetes mellitus Typ 2 begünstigen kann. Weitere Forschungen sind notwendig, um mehr Sicherheit über die Effekte von Süßstoffen auf die Darmflora zu bekommen.
Die Frage, ob Süßstoffe appetitanregend wirken, wird seit Jahren kontrovers beurteilt. Hierzu gibt es Hinweise aus Untersuchungen, die noch weiter zu prüfen sind. Eindeutige wissenschaftliche Belege existieren aber bisher nicht.
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