Spezi-Streit entschieden
Paulaner darf Getränk weiter so nennen
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vertreiben. Jahrzehntelang ging diese Koexistenz gut, doch nun musste ein Gericht entscheiden: Darf auch die große Paulaner-Brauerei aus München ihr Produkt "Spezi" nennen oder steht das nur der kleinen Brauerei Riegele aus Augsburg zu?
Die Münchner dürfen, entschied das Landgericht München I am Dienstag. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Es geht um viel Geld: Der Streitwert in dem Zivilprozess lag bei rund zehn Millionen Euro.
Wenn auch über den richtigen Artikel - "der" und "das" Spezi sind am geläufigsten, aber auch "die" Spezi lässt sich nachweisen - trefflich diskutiert werden kann, herrscht bei einem Einigkeit: "Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat", sagte Geschäftsführer Sebastian Priller-Riegele nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen "Spezi" eintragen lassen, die Konkurrenz aus Oberbayern kam in den 60ern auf den Markt.
Der Riegele-Slogan damals: "Ein Spezi muss dabei sein." Eine Namenswahl mit Augenzwinkern, ist ein Spezi in Süddeutschland doch eine Bezeichnung für einen guten Kumpel. Doch mit der großen Konkurrenz aus München waren die Augsburger zuletzt nicht mehr gut Freund. Die Brauerei wollte eine neue Lizenzvereinbarung abschließen und somit Geld dafür bekommen, dass "Paulaner Spezi" auch weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Nach Ansicht der Münchner eine Forderung ohne rechtliche Grundlage, weswegen sie eine Feststellungsklage einreichten.
Kompliziert machten die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Während Riegele zum einen die Rechtsnachfolge der heutigen Paulaner-Gruppe bezweifelte, sah sie zum anderen diese Vereinbarung als Lizenzvertrag an, den man nun - verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag - gekündigt habe.
Paulaner erachtete so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig, weil man 1974 nur vereinbart habe, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen, hieß es.
Dieser Sichtweise schloss sich nun das Landgericht München I an, das neben der Rechtsnachfolge auch den Fortbestand der Vereinbarung bejahte. Zudem sei die Vereinbarung als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen, mit der eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen sei. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert.
Solche Abgrenzungsvereinbarungen seien ordentlich nicht kündbar, und für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben, erläuterte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer.
"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist", kommentierte Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher die Entscheidung. "Jedes hat seinen Geschmack, jedes seine Fans, und jetzt hat jedes seinen Platz." Um die 900 000 Hektoliter produziert Paulaner jährlich von seinem Mischgetränk, das sind umgerechnet rund 180 Millionen der beliebten Halbliter-Flaschen.
Damit bleibt den Münchnern wohl das Schicksal erspart, entweder viel Geld zu zahlen oder über einen alternativen Namen nachzudenken.
Eine andere Brauerei aus Augsburg hat das Problem übrigens von vornherein geschickt umgangen: Sie hat ihren Cola-Orangen-Mix "Bazi"
genannt. Für alle Norddeutschen: Damit ist im Bairischen - durchaus auch liebevoll - ein durchtriebenes Schlitzohr oder ein pfiffiger Schlingel gemeint./eri/DP/he (dpa)