Dramatischer Mangel an Arbeitskräften und Auszubildenden in den Betrieben
Süßwarenindustrie fordert erleichterte Zuwanderung
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In einer aktuellen Branchenumfrage melden 84 % der Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie massive Probleme mit der Besetzung von Stellen für einfache Tätigkeiten in der Produktion, für die keine Ausbildung, sondern nur eine Einarbeitung im Unternehmen erforderlich ist. Mehr als 50 % der Unternehmen der Süßwarenindustrie haben zudem Schwierigkeiten, geeignete Auszubildende für ernährungstypische bzw. technische Berufe zu finden. Die Besetzung der offenen Stellen für Auszubildende dauert häufig bis zu einem Jahr. Teilweise bleiben die Stellen auch komplett unbesetzt.
Bei aktuell bereits zwei Millionen offenen Stellen in den deutschen Betrieben und einem kontinuierlich weiteren Schrumpfen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter um rund 400.000 Menschen pro Jahr greift die jüngst vorgestellte Initiative der Bundesregierung zur Gewinnung von Fachkräften nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) deutlich zu kurz.
„Zu den zentralen Herausforderungen für fast alle Unternehmen unserer Branche gehört die Rekrutierung von Arbeitskräften, insbesondere in der Produktion, aber auch in vielen anderen Arbeitsfeldern. Wir brauchen nicht nur Fachkräfte aus dem Ausland, sondern dringend insbesondere Arbeitskräfte für einfache Produktionstätigkeiten“, erläutert Bastian Fassin, Vorsitzender des BDSI. „Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung ein neues Einwanderungsgesetz auf den Weg bringen will. Doch dieses muss den von den Unternehmen benötigten Bedarf an Arbeitskräften berücksichtigen, zügig kommen und unbürokratisch ausgestaltet werden."
Der BDSI hat sich deshalb jüngst an die Bundesregierung gewandt und fordert konkret für das von der Bundesregierung geplante Einwanderungsgesetz:
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erleichterte Zuwanderung in Deutschland auch für Menschen ohne Qualifikation und ohne Berufsabschluss sowie für junge Menschen zur Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland;
schnellstmöglicher Abbau der mit der Zuwanderung verbundenen Bürokratiehürden;
Vorrang der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt vor Zuwanderung in die Sozialsysteme;
keine Abschiebung für in Deutschland integrierte Flüchtlinge mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
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