Nur zwei Bundesländer haben umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte aus ihren Behörden verbannt

Nur Berlin und Hamburg verbieten die Beschaffung umweltschädlicher Einweg-Produkte in ihren Behörden

15.12.2022 - Deutschland

Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt dringenden Nachholbedarf bei der Vermeidung klimaschädlicher Einweg-Produkte in den Behörden der Bundesländer. Demnach führen nur Berlin und Hamburg bislang sogenannte Negativlisten, die bestimmte Einweg-Produkte beim Einkauf durch Landesbehörden verbieten - darunter Plastikflaschen, Getränkedosen, Wegwerfgeschirr und -Besteck sowie Kaffeekapselmaschinen. Die DUH fordert alle Landesregierungen auf, diesem Beispiel zu folgen und Einweg-Verbote für ihre öffentliche Beschaffung einzuführen.

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Anders als in den meisten Landesbehörden gilt seit dem 1. Januar 2022 auf Bundesebene die sogenannte Verwaltungsvorschrift für den Einkauf von klimafreundlichen Produkten (AVV Klima). Demnach dürfen Bundesbehörden fast alle Getränke nicht mehr in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen einkaufen. Auch Einweg-Geschirr und -besteck stehen auf der Verbotsliste.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die öffentliche Hand hat mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von bis zu 500 Milliarden Euro eine immense Marktmacht. Deshalb ist es höchste Zeit für Einweg-freie Ämter - vom Bund bis zu den Kommunen. Der Bund hat mit der seit diesem Jahr geltenden Verwaltungsvorschrift zu Einweg-Verboten seine Hausaufgaben gemacht. Auch Berlin und Hamburg machen es vor und verbieten Einweg-Plastikflaschen, Wegwerfgeschirr oder Getränkedosen für das Einkaufswesen in ihren Behörden. Doch das reicht nicht! Wir fordern alle Bundesländer auf, jetzt mit gutem Beispiel voranzugehen und klimaschädliche Einweg-Produkte von den Einkaufslisten ihrer Ämter zu streichen!"

Der DUH-Umfrage zufolge haben immerhin fünf weitere Bundesländer die Notwendigkeit umweltfreundlicher Beschaffungsvorschriften erkannt: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein geben an, den Einsatz von Negativlisten zu planen oder zu prüfen. Die DUH wird genau beobachten, ob die angekündigten Pläne auch zu umweltfreundlichen Regelungen für die öffentliche Beschaffung führen wird. Das gilt erst Recht für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland. Sie alle haben sich zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht mit Einweg-Verboten beschäftigt und setzen nur vereinzelt oder unverbindlich Maßnahmen gegen die Einweg-Flut um. Hier muss dringend gehandelt werden, denn insbesondere Behörden sollten beim Klimaschutz und der Vermeidung von Müll Vorbild sein.

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