Deutschland befürwortet Einführung der Einweg-Pfandpflicht für Fruchtsäfte
Umfrage im Auftrag der Valensina Gruppe beleuchtet ein Jahr ausgeweitete Pfandpflicht
Dose Juice / Unsplash
Im Januar 2022 sind die Ausnahmeregeln in Sachen Pfandpflicht für Saft und Co. weggefallen. Laut Valensina Gruppe ist die neue Regelung bei der Bevölkerung angekommen und deckt sich mit dem im Jahresverlauf zu beobachtenden prozentualen Anstieg der Rücklaufquote. Die Valensina Gruppe wollte die Haltung der Bevölkerung wissen und wo noch Nachholbedarf in Sachen Aufklärung besteht. Im Auftrag der Valensina Gruppe befragte GfK Verbraucher zur für Fruchtsäfte in PET-Flaschen eingeführten Pfandpflicht (Einwegpfand)[1]. 74 Prozent aller Befragten war sie bekannt. Am besten informiert fühlten sich größere Haushalte mit mehr als vier Personen. Der Informationsgrad war in allen Bundesländern auf fast gleichem Stand.
90 Prozent der Befragten erachteten unter Nachhaltigkeitsgründen die Einführung der Pfandpflicht für gut und richtig. Unter den Ablehnenden ist der Anteil in Berlin höher als in den restlichen Bundesländern.
53 Prozent der Befragten wünschen sich vermehrte Aufklärung. Erstaunlicherweise soll diese nur zu einem geringen Anteil über die Social-Media-Kanäle der Hersteller (5 Prozent), sondern vielmehr durch eine intensivere und direkte Kommunikation der Hersteller, wie beispielsweise auf Etiketten (30 Prozent), erfolgen. Vom Handel wird eine gezielte Kommunikation durch Hinweise am Regal (22 Prozent), Information über Handzettel (8 Prozent) und Aufklärung durch Supermarkt-Personal (9 Prozent) gefordert.
[1] Im Auftrag der Valensina Gruppe wurden mit GfK eBUS® 1.000 Personen von 18-74 Jahren befragt, die die deutschsprachige Bevölkerung repräsentieren. Die Befragung wurde vom 15. bis 18. Dezember 2022 durchgeführt.
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