Bilanz zum Kükentöten-Verbot
KAT schließt Schlupflöcher in nationaler Gesetzgebung und bewahrt 36 Mio. männliche Küken vor dem Tod
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Ausstieg aus dem Kükentöten: KAT schließt Gesetzeslücken
Das nationale Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten wurde am 01. Januar 2023 ein Jahr alt. Es besagt, dass in Deutschland männliche Küken nicht mehr getötet werden dürfen und entweder aufgezogen oder bereits im Brutei vorselektiert werden müssen. Dies geschieht mit sogenannten „In-ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren“, mit denen sich frühzeitig vor dem Schlüpfen feststellen lässt, ob im Ei ein weibliches oder männliches Küken heranwächst. Die männlichen Bruteier können so bereits vor dem Schlupf aussortiert werden.
Doch das Gesetz hat Lücken. Der Import von Legehennen aus dem Ausland, deren Brüder – die sog. Bruderhähne – getötet wurden, ist nach wie vor erlaubt. Diese Hühner legen dann in Deutschland ganz legal Eier, welche als deutsche Eier verkauft werden. Ebenso sind der Import und der Verkauf von Eiern aus dem Ausland ohne Einschränkung möglich. Insbesondere in verarbeiteten Produkten werden sowohl Eier aus einer Produktion mit Kükentöten als auch Eier aus Käfighaltung eingesetzt. Eine Kenntlichmachung der Ware, die darauf hinweist, ist nicht vorgeschrieben. Verbraucher:innen können nur über die freiwilligen Kennzeichnungssysteme der Wirtschaft sichergehen, dass sie wirklich Eier „Ohne Kükentöten“ in seinem Einkaufswagen liegen haben. Die lückenlose Kontrolle und die konsequente Erfassung der Warenbewegungen vom Legebetrieb bis zu den Verbraucher:innen ist seit 28 Jahren die Aufgabe des KAT. Auch die Haltungsbedingungen und der gesamte Lebensweg der Tiere werden vom Verein überwacht. Eier-Produzenten verpflichten sich durch eine Zertifizierung freiwillig, die KAT-Standards einzuhalten, deren Basis die strengen in Deutschland geltenden Gesetze zum Tierschutz sind. Die Vorgaben des KAT gehen allerdings in zahlreichen und wesentlichen Punkten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – auch im Fall von OKT.
Das KAT-Logo sichert OKT – auch im Ausland
Wer als Produzent das KAT-Siegel verwenden möchte, muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen oder föderalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins halten, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen. Aktuell sind national und international 84,8 Mio. Hennenplätze dem KAT-System angeschlossen. Bei knapp 41 Mio. KAT-Plätzen im Ausland erhöht sich die Anzahl der nicht getöteten Tiere somit deutlich im Vergleich zu den rein deutschen Auswirkungen des Gesetzes.
„Betriebe, die sich freiwillig regelmäßig vom KAT prüfen und zertifizieren lassen, leisten einen bedeutenden Beitrag zum Tierschutz im In- und Ausland und sichern besonders jetzt im Hinblick auf die deutsche Gesetzesänderung eine grenzüberschreitende Wettbewerbsgleichheit. All dies ist nur durch die deutsche gesetzliche Vorgabe nicht gegeben“, sagt Dietmar Tepe, Geschäftsführer des KAT e.V..
Das Résumé des KAT zum Stichtag der Gesetzesänderung: 36 Mio. Hähne wurden vor dem Töten bewahrt. Davon wurden 20 Mio. Hähne gemäß den KAT-Vorgaben aufgezogen, weitere 16 Mio. Hähne mit einem der zugelassenen In-Ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren schon vor dem Schlüpfen selektiert.
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