Das Ende der Kälberiglus: Steht EU-weites Verbot bevor?
Neues wissenschaftliches Gutachten der EFSA empfiehlt die Gruppenhaltung von Kälbern statt Einzelboxen
VGT.at
Gruppenhaltung statt Einzelbox
Das österreichische Tierschutzgesetz erlaubt derzeit die Einzelhaltung von Kälbern, die weniger als acht Wochen alt sind. Ab acht Wochen müssen die Kälber in Gruppen gehalten werden, es sei denn, es gibt weniger als sechs Kälber am Betrieb. Vielerorts werden besonders die jungen Kälber deshalb in Einzelbuchten untergebracht – als Witterungsschutz sollen oft Plastik-Iglus dienen. Obwohl die Seitenwände der Einzelboxen Blick- und Berührungskontakt erlauben sollen, können art- und altersspezifische Verhaltensweisen in der Einzelhaltung oft nicht ausgelebt werden. Die Empfehlung der EFSA nach ausführlichen Studien: Kälber sollen direkt nach der Trennung von der Mutter mit 2-7 Tieren ähnlichen Alters in Gruppen gehalten werden. Auch das Platzangebot pro Tier soll erhöht werden. Mindestens 3m² seien laut den Empfehlungen nötig, damit Kälber entspannt liegen können – mindestens 20m² braucht es, wenn auch Spielverhalten ermöglicht werden soll. Derzeit sieht das Tierschutzgesetz in der 1. Tierhaltungsverordnung nur zwischen 0,96-1,6m² pro Kalb in Einzelbuchtenhaltung vor (je nach Alter).
Kontakt zur Mutter und weitere Empfehlungen
Die meisten Kälber von Milchkühen werden sofort nach der Geburt von ihren Müttern getrennt. Das steht dem Tierwohl entgegen, wie das EFSA-Gutachten nun bestätigt. Mindestens einen Tag sollen Kuhmutter und Kalb zusammenbleiben dürfen, um Isolationsstress der Tiere zu mindern. Dies wird von Tierschützer:innen bereits seit langem gefordert. Die Versorgung mit ausreichend Raufutter und weicher Einstreu für die Kälber sind weitere Bausteine im Empfehlungsfazit der Wissenschafter:innen.
Empfehlungen müssen in Gesetze fließen
Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN war an der EU-Bürger:innen-Initiative „End The Cage Age“ beteiligt, die 2019 über 1,4 Millionen Unterschriften an die EU-Kommission übergeben konnte. Darin wurde unter anderem die Einzelhaltung von Kälbern kritisiert. Mit Ende 2023 sollen nun die endgültigen Tierschutzreformen auf EU-Ebene, die durch die Initiative sowie durch die „Farm-to-Fork“-Strategie („Vom Hof auf den Tisch“) initiiert wurden, vorgestellt werden. Der VGT pocht indes auf verpflichtende Gesetzesänderungen statt zahnlosen „Empfehlungen“.
VGT-Campaignerin Isabell Eckl dazu: Wir sehen am Beispiel Österreichs, dass wichtige Tierschutz-Anliegen in strengen Tierschutzgesetzen umgesetzt werden müssen statt in freiwilligen Empfehlungen. Die landwirtschaftliche Tierhaltung, in diesem Fall die Milchproduktion und Kälbermast, unterliegen dem Profitstreben – die Tiere müssen durch Gesetze geschützt werden, nicht durch die Freiwilligkeit einzelner Landwirt:innen. Ein Verbot der Einzelhaltung von Kälbern ist ein enorm wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Neugeborene Babys vollkommen alleine in eine Box zu stecken, ist einfach nicht in Ordnung!
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