Alkoholfreie Biere: Ergebnisse der Untersuchungen zu Alkoholgehalt erfreulich
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So ergab die Auswertung, dass bei allen 246 im Zeitraum 2017 bis 2022 stichprobenhaft überprüften Proben alkoholfreier Biere die zulässige Höchstmenge an Volumenprozent (% vol.) Alkohol eingehalten wurde. Als „alkoholfreie Biere“ dürfen generell solche Biersorten bezeichnet werden, die einen Alkoholgehalt von maximal 0,5 % Volumenprozent Alkohol (vol.) aufweisen. Produkte, die mit dem Zusatz „0,0 % vol.“ werben, müssen rein rechnerisch sogar weniger als 0,05 % vol. Alkohol bzw. Ethanol enthalten. Um alkoholfreie Biere herzustellen, stehen grundsätzlich verschiedene Produktionsmethoden zur Verfügung, darunter das Stoppen des Gärprozesses vor Erreichen eines Alkoholgehalts von 0,5 % vol., die nachträgliche Entalkoholisierung (zum Beispiel mittels Umkehrosmose oder Vakuumdestillation) sowie der Einsatz spezieller Hefen.
Darüber hinaus untersucht das LGL sowohl alkoholfreie als auch alkoholhaltige Biere regelmäßig auf mögliche Nitrosaminrückstände. Dabei stellte das LGL fest, dass der technische Richtwert für Biere von 0,5 μg/kg in den letzten fünfzehn Jahren nur noch selten überschritten wurde. Dies dürfte im Wesentlichen auf die Optimierung des Darrprozesses in den Mälzereien und die kontinuierlich durchgeführten amtlichen Untersuchungen zurückzuführen sein. Nitrosamine sind potentiell krebserregende Stoffe und können während des Darrens bei der Herstellung des Malzes entstehen.
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