Lidl sieht sich gezwungen, juristisch gegen die DUH vorzugehen
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) versucht, mittels juristischer Schritte gegen Lidl vorzugehen und in der öffentlichen Begleitung dieses Engagement und dessen objektiv nachweisbaren Erfolge für mehr Klimaschutz zu diskreditieren.
Um die sachliche Richtigkeit wieder zur Grundlage der notwendigen Debatte um die ökologische Transformation des Getränkeverpackungsmarktes zu machen, sieht Lidl sich daher gezwungen, rechtliche Schritte gegen Aussagen der DUH vorzunehmen und eine Abmahnung auszusprechen. Dabei nimmt Lidl unter anderem Bezug auf die Behauptungen der Deutschen Umwelthilfe, dass gebrauchte PET-Einwegflaschen von anderen Unternehmen bezogen würden und dass das System von PET-Einwegflaschen mit einem hohen Recyclinganteil nicht auf andere Unternehmen übertragbar wäre.
Lidl hat dazu bereits öffentlich nachvollziehbar erklärt, dass diese Aussagen durch wissenschaftlich fundierte Fakten widerlegt sind bzw. nicht zutreffen. Ausstehend sind demgegenüber Nachweise der DUH, dass Mehrwegflaschen pauschal ökologisch besser seien als die Kreislaufflaschen und daher zu deren Lasten gefördert werden müssten.
Lidl scheut nicht die juristische Auseinandersetzung und ist vom ökologischen Wert der Kreislaufflaschen überzeugt. Gleichzeitig bedauert Lidl, dass der mit der Kampagne intendierte sachliche, faktenbasierte Dialog über die ökologische Transformation des Getränkeverpackungsmarktes zumindest von der DUH offenkundig nicht gewünscht ist.
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