Ernährungsindustrie fordert Entlastung von hohen Strompreisen
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Vor diesem Hintergrund äußert die BVE Unverständnis darüber, dass seitens der Bundesregierung offensichtlich beabsichtigt wird, den seit 2002 bestehenden energiesteuerlichen Spitzenausgleich nicht über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Dadurch würden sich die Energiekosten für das Verarbeitende Gewerbe 2024 voraussichtlich um bis zu 2 Mrd. Euro erhöhen. Dazu erklärt Peter Feller, stellv. BVE-Hauptgeschäftsführer: „In einer Zeit, die durch eine Energiepreiskrise und wirtschaftliche Unwägbarkeiten bis hin zu Existenzgefährdungen von Unternehmen gekennzeichnet ist, hat dieses politische Signal eine fatale Wirkung. Anstatt den Unternehmen eine Perspektive aufzuzeigen und das Vertrauen in den Standort Deutschland zu stärken, entstehen zusätzliche Zweifel und Verunsicherung, die den Standort schwächen. Der durch den vorliegenden Haushaltsentwurf der Bundesregierung entstandene Eindruck sollte deshalb schnellstmöglich durch ein Bekenntnis zur Verlängerung des Spitzenausgleichs korrigiert werden.“
Unabhängig davon fordert der Spitzenverband weitergehende Entlastungsmaßnahmen, die der gesamten Breite des Mittelstands zugutekommen. „Dies lässt sich in unbürokratischer Weise bewirken, in dem noch bestehende Umlagen auf den Strompreis abgeschafft und die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß abgesenkt wird. Die Reduktion der Netzentgelte stellt einen zusätzlichen Ansatz dar“, so Feller.
Das Positionspapier „BVE-Stellungnahme zu Stromkosten und -verfügbarkeit“ finden Sie rechts neben dem Artikel verlinkt.
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