Lebensmittelrecht & Praxis
Erstmals wird es ab Dezember 2014 eine verpflichtende Mindestschriftgröße für Fertigpackungen geben, bestimmte Lebensmittel müssen mit Herkunftsangaben für primäre Zutaten versehen sowie Allergene deutlich hervorgehoben werden. Außerdem werden die Irreführungsvorschriften geändert, eine Konsequenz aus der Diskussion um den sog. Analogkäse. Eine bedeutende Veränderung erfährt insbesondere das Kennzeichnungsrecht für die lose Ware, indem die Information über verarbeitete allergene Stoffe verpflichtend wird. Das Bäckerhandwerk wird also künftig auch bei lose verkauften Backwaren über Zutaten wie Nüsse, Eier oder Milch den Kunden informieren müssen. Egal ob Zusatzstoffe, Enzyme, allergene Zutaten oder auch nur die Gewichtsangabe: Hier erfahren die Teilnehmer, wie sie den Kunden künftig richtig informieren.
„Die Kennzeichnung unserer Produkte ist elementarer Bestandteil unserer Arbeit und wichtig für jeden Kunden. Das Hintergrundwissen ist daher nicht nur für die Branchenexperten, die den Rechtsanwender beraten, sondern insbesondere für unsere Mitgliedsbetriebe, die täglich mit den Regelungen konfrontiert werden, unabdingbar. Mit ‚Lebensmittelrecht & Praxis‘ hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, die die wichtigsten Neuerungen des Rechts verständlich und praxisnah aufbereitet“, betont Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
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