EU-Gericht verbietet Verkauf und Anbau der Genkartoffel 'Amflora'
Die EU-Kommission habe bei der Entscheidung ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwar berücksichtigt, erklärten die Richter. Die EU-Behörde habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Gutachten der EFSA gegeben. Damit habe die Kommission die Verfahrenspflichten erheblich verletzt.
Nur zwei genetisch veränderte Pflanzen sind in der EU zum Anbau zugelassen: die Maissorte MON 810 und die Kartoffel "Amflora". Die Kartoffel kann wegen ihres hohen Stärkegehalts etwa in der Klebstoff- oder Garnproduktion genutzt werden.
Anfang 2012 hatte BASF angekündigt, den europäischen Markt für Pflanzenbiotechnologie weitgehend aufzugeben und den Sitz seines Tochterunternehmens aus der Nähe von Ludwigshafen in die USA zu verlegen. Zur Begründung hieß es, in weiten Teilen Europas fehle die Akzeptanz. Im Fall von "Amflora" hatte es immer wieder Proteste gegen den Anbau gegeben, auf einem Feld in Mecklenburg-Vorpommern mussten die Kartoffeln sogar von Polizisten bewacht werden. Zudem hatte etwa das Bundesverfassungsgericht der Gentechnik in der Landwirtschaft enge Grenzen gesetzt.
Die Umweltorganisation Greenpeace jubelte: "Die unrühmliche Geschichte der Gen-Kartoffel Amflora ist mit dem heutigen Urteil endgültig beendet. Die Kartoffel, die keiner wollte, war zu allem Überfluss noch nicht einmal legal zugelassen", kommentierte Dirk Zimmermann.
Die EFSA hatte die Zulassung von Amflora 2005 noch befürwortet. Die EU-Kommission schlug den Staaten daraufhin vor, grünes Licht zu geben. Am Ende hätte die Kommission auch selbst entscheiden können. Doch die Behörde zögerte und ließ die Kartoffel erst 2009 zu. In der Zwischenzeit ließ die Kommission von der EFSA ein neues Gutachten erstellen, weil selbst die Experten zerstritten waren. In dem neuen Gutachten von 2009 empfahl die EFSA erneut die Zulassung und stellte fest, dass von der Kartoffelsorte keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Doch einzelne Experten widersprachen ausdrücklich. Die EU-Kommission legte den Staaten daraufhin keinen neuen Vorschlag für oder gegen die Zulassung vor, sondern traf selbst die Entscheidung für die Kartoffel.
Darin sieht das Gericht einen Verstoß gegen die Verfahrensregeln. Da die Genkartoffel stets umstritten war, hätte die Entscheidung über die Zulassung ganz anders ausfallen können, wenn die EU-Kommission das neue Gutachten vorgelegt und den Staaten erneut Gelegenheit zur Entscheidung gegeben hätte. Das EU-Gericht in Luxemburg ist unter anderem für Klagen gegen EU-Organe zuständig oder gegen bestimmte europäische Gesetze. EU-Staaten können dort auch gegen die Kommission klagen. Entscheidungen des Gerichts können vor dem Europäischen Gerichtshof als letzter Instanz angefochten werden.
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