UV-Strahler in Abluftanlagen können gefährlich sein

BGN untersucht Sicherheit

09.09.2014 - Deutschland

Ultraviolettes Licht kann Fettablagerungen in Abluftanlagen
weitgehend verhindern und verringert Geruchsbelastungen, Brandlasten und
Reinigungskosten. Bei nicht sachgerechter Nutzung sind die UV-
Reinigungssysteme nicht ungefährlich. Davor warnt die Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

Richtig eingesetzt sind UV-Reinigungssysteme zur Behandlung der Küchenabluft sehr
wirkungsvoll. Ihr Prinzip: Durch kurzwellige Strahlung entsteht aus Luftsauerstoff Ozon,
das die Fettaerosole zersetzt. Im Idealfall bleibt das Abluft-Kanalsystem weitgehend
sauber und fettfrei. Kombiniert mit wirksamen Fettabscheidern und Aktivkohlefiltern kann
ein Abluftsystem damit höchsten Anforderungen genügen – bei geringeren
Reinigungskosten, weniger Gerüchen und reduzierten Brandlasten. Gefährlich wird es,
wenn UV-Strahlen oder das Ozon in den Arbeitsbereich gelangen.
 
Schutz vor UV-Strahlung
Auf jeden Fall müssen alle betroffenen Bauteile des Abluftsystems der aggressiven UV-
Strahlung dauerhaft standhalten. Grundsätzlich sollten Systeme bevorzugt werden, bei
denen die UV-Strahler baulich lichtdicht von den Fettabscheidern entkoppelt sind. Sind
die UV-Röhren dagegen unmittelbar hinter den Fettabscheidern angebracht, darf nie
blaues Licht durchdringen. Ist blaues Licht erkennbar, sind die Fettabscheider für die UV-
Anwendung nicht geeignet. Außerdem muss technisch sichergestellt sein, dass die UV-
Strahler nicht betrieben werden können, wenn die Fettabscheider zur Reinigung
ausgebaut werden.

Ozonaustritt verhindern
Im regulären Betrieb entsteht das Ozon in der Abzugshaube hinter den Fettabscheidern.
Das ist ungefährlich, wenn alle Lüftungskanäle dicht sind und der Ventilator läuft.
Keinesfalls aber darf die ozonhaltige Luft durch Lecks oder einen Lüftungskurzschluss im
Freien (Wiederansaugen der Fortluft) in die Zuluft gelangen oder an anderen Stellen zu
Ozonbelastungen führen. Sollte der Lüftungsventilator ausfallen, müssen die UV-Strahler
automatisch abschalten.

Bei weitem nicht alle Anlagen, die von unterschiedlichen Herstellern angeboten werden,
entsprechen den Anforderungen der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes.
Umfassend beschrieben sind diese Anforderungen in der DIN-Norm 18869-7
„Großküchengeräte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen“.
Die BGN empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen, sich bei der Anschaffung einer UV-
Anlage bestätigen zu lassen, dass sie den Anforderungen dieser DIN-Norm entspricht.

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