Streit bei Tönnies: Urteil um doppeltes Stimmrecht rechtskräftig
Clemens Tönnies akzeptiere nach dem Beschluss des BGH die Entscheidung des OLG, teilte ein Sprecher mit. Damit bleibe es bei der Gleichberechtigung der beiden Inhaber in der Gesellschafterversammlung. "Im operativen Geschäft wird sich dadurch nichts verändern. In der Vergangenheit hatte das doppelte Stimmrecht in den Unternehmensentscheidungen nie eine Rolle gespielt. Somit hat diese Entscheidung auch keine Auswirkungen auf das Unternehmen", sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Clemens Tönnies hält wie sein Neffe Robert Tönnies 50 Prozent an dem Unternehmen. Das doppelte Stimmrecht sicherte ihm bei einer Pattsituation (50:50) bislang großen Einfluss im Konzern, der 2015 mit weltweit 10 000 Mitarbeitern rund 5,6 Milliarden Euro umgesetzt hat.
Am Landgericht Bielefeld sind weitere Verfahren um den Familienstreit bei Tönnies anhängig. Hauptstreitpunkt ist ein geschenkter Gesellschafteranteil, den Robert Tönnies (38) von seinem Onkel (60) zurückfordert. Der Sohn des 1994 verstorbenen Firmengründers Bernd Tönnies wirft seinem Onkel groben Undank vor. Er habe hinter seinem Rücken auf private Rechnung Geschäfte betrieben und ein "Schattenreich" aufgebaut, argumentiert Robert. Clemens Tönnies hatte die Vorwürfe seines Neffen stets zurückgewiesen.
Sollte das Landgericht Bielefeld der Klage von Robert Tönnies folgen, würde er die Mehrheit mit 60 Prozent am Unternehmen übernehmen. Die geschenkten Anteile sollen auf einem Versprechen des Firmengründers kurz vor dessen Tod basieren, dass sein Bruder Clemens bei den Firmenanteilen gleichgestellt werde. Viele Jahre später kam es dann zu dem Streit.
Das Verfahren läuft seit November 2014 und steckt aktuell in einer Sackgasse. Eine vom Gericht vorgeschlagene Schlichtung gilt als gescheitert./lic/DP/stb (dpa)
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