EuGH: Italien darf umstrittenen Genmais nicht im Alleingang verbieten
Italien hatte sein Genmais-Verbot 2013 mit neuen Studien zweier italienischer Forschungseinrichtungen begründet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sah darin aber keine neuen Beweise, die die Unbedenklichkeit des bereits 1998 genehmigten MON 810-Mais in Frage stellen. Gegen Landwirte, die den Mais in Italien im darauffolgenden Jahr dennoch anbauten, wurden Strafverfahren eingeleitet. Das italienische Gericht wollte vom EuGH in dem Zusammenhang wissen, ob bei wissenschaftlichen Unsicherheiten in Bezug auf Gesundheitsrisiken Sofortmaßnahmen einzelner Länder erlaubt sind.
Wie die Luxemburger Richter klarstellten, reicht das Vorsorgeprinzip, gestützt auf wissenschaftliche Unsicherheiten, für Sofortmaßnahmen nicht aus. Diese seien nur zulässig, wenn erwiesenermaßen von ernsten Risiken durch ein genetisch verändertes Erzeugnis auszugehen sei./evs/DP/das (dpa)
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Themenwelt Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelsicherheit ist das Herzstück der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Sie stellt sicher, dass die Nahrungsmittel, die wir täglich zu uns nehmen, nicht nur nahrhaft, sondern auch frei von schädlichen Kontaminanten sind. Vom Feld bis zum Teller überwacht und reguliert die Branche jeden Schritt des Prozesses mit strengen Qualitätskontrollen, fortschrittlichen Testmethoden und kontinuierlicher Forschung.
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