Portionsangaben oft unsinnig und verwirrend
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Verbraucherzentrale
Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Portionsgrößen meist nicht der Realität. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel beispielsweise werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt. „Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange?“, kritisiert Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg diese Praxis.
Unsinnige Portionsangaben haben die Verbraucherzentralen auch bei Konservendosen gefunden. Bei einer Dosensuppe mit 390 Millilitern Inhalt war die Portionsgröße mit 260 Millilitern angegeben. „Mit der wenig praxisgerechten Portionsgröße bleibt der Salzgehalt des Produktes bei 40 Prozent der empfohlenen Tagesdosis,“ erläutert Holzäpfel. Verbraucher, die das Produkt aber als Hauptmahlzeit in einer Portion verzehren und keinen Rest übriglassen, hätten die täglich empfohlene Salzmenge von maximal sechs Gramm schon zu 60 Prozent ausgeschöpft.
Für Kekse nutzen die Hersteller völlig uneinheitliche Portionsgrößen: 15 verschiedene Angaben zwischen 5 und 44 Gramm ermittelten die Verbraucherzentralen im Marktcheck. „In dieser Form bieten Portionsangaben überhaupt keine Orientierung beim Einkauf“, findet Holzäpfel. „Dieses Wirrwarr muss ein Ende haben.“
Insgesamt haben die Verbraucherzentralen in dem bundesweiten Marktcheck 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die vor Kurzem von mehreren Unternehmen der Lebensmittelindustrie vorgeschlagene Ampelkennzeichnung pro Portion keine Lösung sein kann: Willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.
Bereits eine frühere Untersuchung der Verbraucherzentralen hat gezeigt, dass es große Unterschiede zwischen den Portionsangaben der Hersteller und dem Verbraucherverhalten gibt. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung im vergangenen Jahr füllten Verbraucher im Durchschnitt mit 81 beziehungsweise 63 Gramm mehr als das Doppelte für Müsli und Chips ab als die von den Herstellern angegebenen Portionen. „Die derzeitige freiwillige Angabe von Portionsgrößen mit den dazugehörigen Nährwerten ist meistens keine Einkaufshilfe für Verbraucher“, meint Holzäpfel. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe anzugeben. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von einheitlichen Werten wie 100 Gramm oder 100 Millilitern auf den Weg bringen, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen.
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