Nordsee greift Betriebsratswahlen an
Zeitler: „Wenn nötig, gehen wir bis zum Bundesarbeitsgericht“
Bereits im Vorfeld hatte „Nordsee“ die Betriebsratswahlen massiv gestört und kurzerhand mehr als 200 regulär Beschäftigte einseitig zu Leitenden Angestellten erklärt. Zeitler: „Nordsee versucht hier einen ganz billigen Taschenspielertrick. Leitende Angestellte führen normalerweise ausschließlich Arbeitgeber-Funktionen in einem Unternehmen aus und dürfen den Betriebsrat weder wählen noch ihm angehören. Im vorliegenden Fall ist dies keinesfalls gegeben. Die Betroffenen haben zwar einseitig vom Unternehmen eine sogenannte Personalvollmacht erhalten, stellen aber im täglichen Arbeitsalltag weder Personal selbstständig ein oder kündigen.“
Durch diesen Schritt würden die Betroffenen nicht nur ihr Wahlrecht verlieren, sondern müssten auch massive Einschränkungen im Kündigungs- und Arbeitsschutz hinnehmen. Eine Erhöhung der Gehälter oder andere Verbesserungen der Arbeitskonditionen hat „Nordsee“ nicht angeboten. Nachdem das Unternehmen 2016 bereits seinen für die Beschäftigten vorteilhaften Haustarifvertrag gekündigt hatte, war die Stimmung in der Belegschaft zuletzt nicht zum Besten bestellt.
Die Betriebsräte, bundesweit sind 12 Gremien betroffen, haben angekündigt, die Auseinandersetzung vor Gericht führen zu wollen. Eine Betroffene: „Das nimmt uns schon sehr mit. Nachts mache ich kein Auge zu und auch andere sagen, dass ihre Gedanken ständig um die Anfechtung kreisen.“
NGG-Vize Zeitler: „Nordsee trifft uns nicht unvorbereitet. Der Ton ist in der Vergangenheit rau geworden und die ehemals gute Sozialpartnerschaft nur noch ein Schatten ihrer selbst. Wir gehen mit unseren Mitgliedern in diesen Kampf.“ Die Gewerkschaft NGG kündigte an, die Auseinandersetzung, wenn nötig, gemeinsam mit den Betriebsräten bis zum Bundesarbeitsgericht zu führen.
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