Wissenswert: Berufsgenossenschaft meldet an Finanzamt
Lohnersatzleistungen müssen in die Steuererklärung
08.06.2018
- Deutschland
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet sie ebenfalls an die Finanzbehörden. Wichtiger Hinweis: Jeder Steuerpflichtige muss diese erhaltenen Leistungen dennoch in der Steuererklärung aufführen.
Organisationen
Berufsgenossenschaft Nahrungsmitte und Gastgewerbe
Weitere News aus dem Ressort Karriere
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.