Wissenswert: Berufsgenossenschaft meldet an Finanzamt

Lohnersatzleistungen müssen in die Steuererklärung

08.06.2018 - Deutschland

Jedem scheint es nicht bewusst zu sein, aber die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) meldet alle an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde. Übermittelt werden die Steuer-Identifikationsnummer des Leistungsberechtigten sowie Höhe und Zeitraum der gewährten Leistung.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet sie ebenfalls an die Finanzbehörden. Wichtiger Hinweis: Jeder Steuerpflichtige muss diese erhaltenen Leistungen dennoch in der Steuererklärung aufführen.

Weitere News aus dem Ressort Karriere

Weitere News von unseren anderen Portalen

Themenwelt Künstliche Intelligenz (KI)